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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-12-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich Herrn Bundesrat Couchepin für seine ausführliche Antwort auf meine Interpellation danken. Die Antwort zeigt, dass der Bundesrat gewillt ist, sich denjenigen in diesem Land anzuschliessen, die anstehende Reformen auch in schwierigen Zeiten weiter vorantreiben wollen. Dies ist ebenso zu begrüssen wie die Absicht des Bundesrates, dem Schweizervolk die Gründe für die Notwendigkeit zum Wandel in einer sich globalisierenden Welt laufend zu erläutern. Ich denke, es ist genauso auch unsere Aufgabe, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern diese Notwendigkeit laufend zu erläutern. Die relative und absolute Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beruht ja auf einer ganzen Anzahl von Faktoren. Das zeigen Sie in Ihrer Antwort deutlich auf, und dafür bin ich dankbar. Unter anderem weisen Sie darauf hin, dass eine weitere Liberalisierung des Telekommunikationsbereiches im kommenden Jahr wieder an die Hand genommen und dass auch an der Liberalisierung des Postmarktes weiter gearbeitet werden soll.

Ich hätte gerne noch mehrere positive Dinge erwähnt, aber ich halte mich der fortgeschrittenen Zeit wegen kurz. Nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Bundesrat, es gibt auch einige Punkte, die mich eher erstaunt oder enttäuscht haben. Das ist einmal die kurze Abhandlung über die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes: Hier weisen Sie ja lediglich mit einem Satz auf das bevorstehende Referendum zum Elektrizitätsmarktgesetz hin. Ich bin aber der Meinung, dass der Bundesrat genau weiss, dass ein positiver Ausgang der kommenden Volksabstimmung auch deshalb gefährdet ist, weil ein Verordnungsentwurf vorliegt, der nach meiner Meinung überreglementiert, den Strommarkt nicht wirklich liberalisiert, alte Strukturen zum Teil zementiert und damit den Konsumentinnen und Konsumenten wenig bis gar nichts bringt. Wenn es dem Bundesrat mit den Liberalisierungsbemühungen wirklich ernst ist, muss er alles daran setzen, diesem Gesetz in der Volksabstimmung mit einer austarierten Verordnung zum Durchbruch zu verhelfen. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, setzen Sie alles daran, dass dies gelingt, denn ohne die Zustimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz werden es weitere Liberalisierungsbemühungen schwer haben.

Unter Ziffer 2d der Antwort wird vermerkt, dass die Reform der AHV einen wichtigen Beitrag an ein nachhaltiges Wachstum leiste. Dies hängt aber davon ab, ob die Staatsquote dadurch steigt oder nicht. Die Aussage, dass die Stärkung der AHV nachhaltiges Wachstum fördert, wird vermutlich kaum den Beifall aller finden. Denn jedes Ansteigen der Staatsquote vermindert den Spielraum und damit die Initiative im privaten Bereich. Es sei denn, der Bundesrat meine mit seiner etwas gewundenen Formulierung, mit einer Konsolidierung der AHV könne langfristig Wachstum gefördert werden. So gesehen könnte ich mich der Aussage anschliessen.

Dann noch eine kurze Antwort aus meiner Sicht zu Ziffer 3a: Die vom Bundesrat anvisierten Massnahmen im Steuerbereich sind bekannt. Sosehr ich es begrüsse, dass die Doppelbesteuerung von Gesellschaft und Aktionär gemildert werden soll, so wenig kann ich mich in Anbetracht des niederschmetternden Abstimmungsresultates für eine Kapitalgewinnsteuer mit der Idee einer Beteiligungsgewinnsteuer anfreunden. Diese KMU-feindliche Idee, welche steuertheoretisch wohl etwas für sich haben mag, in der Praxis aber mit genau demselben Argument wie bei der Kapitalgewinnsteuer, nämlich der Kumulation mit der Vermögenssteuer, abgelehnt werden muss, sollte schleunigst aus dem Repertoire des Bundesrates verschwinden. Ich meine das wirklich ernst und habe das Bundesrat Villiger auch schon hier im Rat gesagt. Jedes wirtschaftliche Wachstum in der Lebensgeschichte von Unternehmen beginnt im Kleinen. Hier Anreize wegzunehmen ist das Falscheste, was man tun kann. Fragen Sie einmal Unternehmerinnen und Unternehmer aus Klein- und Mittelbetrieben, wie viele Male sie schon mit Transponierung oder indirekter Teilliquidation zu tun hatten. Es sind sehr wenige. Wegen Einzelfällen, welche Steuerberater und Behörden zwar beschäftigen - das gebe ich gerne zu -, im Ganzen aber unbedeutend sind, eine neue Steuer [PAGE 895] einzuführen, welche zudem das wichtige Erfordernis des ständigen Flusses nicht erfüllt, ist falsch.

Ein Letztes, womit ich nicht einverstanden bin, ist die Aussage, es sei nicht opportun, die Unternehmenssteuersätze jetzt zu senken, wie es der Nationalrat vorsieht. Auch hier bitte ich Sie, daran zu denken, dass es die Unternehmen sind, welche relativ am meisten zur Sanierung des Bundeshaushaltes beigetragen haben und es auch weiter tun.

Herr Bundesrat, mit diesen Einschränkungen erkläre ich mich mit der Stellungnahme zufrieden. Ich hoffe aber doch, dass Sie über meine Einwände nachdenken und zum Schluss kommen, dass Sie sich meinen Anliegen anschliessen können.