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Heim Bea · Nationalrat · 2015-06-02

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffern 1a bis 1c empfehlen Bundesrat und Ständerat, die Grundsätze der Angemessenheit der Leistungen und der Gleichbehandlung aller Begünstigten ins Gesetz aufzunehmen. Der Grundsatz der Angemessenheit ist heute in den Stiftungsreglementen festgehalten, denn Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn patronale Wohlfahrtsfonds den Grundsatz der Angemessenheit nachweislich und transparent einhalten.

Nun gibt es Interessenverbände, die für patronale Wohlfahrtsfonds das Erfordernis der Angemessenheit streichen möchten. Das könnte ins Auge gehen. Kollegin Schenker hat es klar gesagt: Der Grund dafür könnte eben Fatca sein. Denn im Zusammenhang mit diesem Steuerabkommen war [PAGE 782] genau die Angemessenheit das entscheidende Kriterium, damit Wohlfahrtsfonds von der Informationspflicht ausgenommen bzw. befreit werden. Wenn Sie nun den Grundsatz der Angemessenheit streichen würden, würden Sie quasi nach Abschluss der Verhandlungen über Fatca eines der Grundkriterien des Abkommens ändern. Damit ist zu befürchten, dass Unsicherheiten entstehen, dass Fragen auftauchen - und Sie wissen: Schlafende Hunde sollte man nicht wecken. Mit der Streichung des Grundsatzes der Angemessenheit riskieren Sie, dass Wohlfahrtsfonds in Verdacht kommen, allenfalls auch als Instrument zur Steuerhinterziehung zu dienen. Mit einer Streichung leisten Sie den Stiftungen also einen Bärendienst, weil diese dann der Fatca-Meldepflicht unterstellt werden könnten. Das wäre ein enormer bürokratischer Aufwand. Das haben die Stiftungen nicht verdient.

Lassen Sie darum bitte im Interesse der Wohlfahrtsfonds den Grundsatz der Angemessenheit im Gesetz. Und lassen Sie, quasi als klar definierten Rahmen, die Umschreibung der Hauptziele der Fonds stehen, etwa die Unterstützung von Arbeitnehmenden, Rentnerinnen und Rentnern, nahen Angehörigen im Vorsorge- und im Not- oder Härtefall, wie in Ziffer 1a umschrieben ist. Lassen Sie in Ziffer 1b den erwähnten Grundsatz der Angemessenheit stehen und in Ziffer 1c den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Im Namen unserer Fraktion und im Namen der Minderheit bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, wie der Ständerat zu stimmen und diese Bestimmungen in der Vorlage zu lassen.