Lexipedia

Schmid Carlo · Ständerat · 2001-12-05

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Im Grundsatz selbst ist die Zielsetzung dieser Vorlage eine gute Zielsetzung. Auch ich unterstütze die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen. Ich unterstütze den Bundesrat auch in seiner Auffassung, wenn er in der Botschaft in Ziffer 1.1.1 schreibt: "Ein erfolgreicher Übergang in die Informationsgesellschaft wird für die Schweiz als Lebenswelt, als demokratisches Gemeinwesen, als Denk- und Werkplatz und nicht zuletzt als Firmenstandort von grossem Nutzen sein. Es ist daher für die Schweizer [PAGE 882] Wirtschaft und Gesellschaft von höchster Bedeutung, dass die gesamte Bevölkerung gut, zielführend und nachhaltig auf die sich abzeichnende Informationsgesellschaft vorbereitet wird." Darin bin ich mit dem Bundesrat hundertprozentig einverstanden.

Die Frage, die sich mir stellt, ist die, ob es zur Erreichung des Zieles dieser Vorlage bedarf. Sind wir mit den Schulen tatsächlich derart im Hintertreffen, dass wir hier eine vermehrte Anstrengung machen müssen? Ich will Ihnen sagen, dass nach meiner Auffassung - ich bin Erziehungsdirektor - die Situation in der Schweiz so schlimm nicht ist. Der Bundesrat zitiert selbst in seiner Botschaft eine Untersuchung, nach der wir als Nutzer von Informationstechnologien weltweit im fünften, sechsten oder siebten Rang stehen. Wir sind nicht abgeschlagen, wir sind bei den Leuten. Zweifellos - das gebe ich gegenüber dem Bundesrat gerne zu - gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten, und zweifellos haben wir im Schulbereich eine bestimmte Nachholsituation. Ich frage Sie aber, ob es notwendig ist, dass der Bund hier eingreift. Das ist die zentrale Frage.

Meine Antwort darauf ist: Nein. Ich sage das auch als Erziehungsdirektor, der allerdings am 7. Juni, als die Erziehungsdirektorenkonferenz darüber debattierte, hier im Ständerat beschäftigt war. Auch die Erziehungsdirektoren sind der Auffassung, dass man ein Mehreres tun muss, darum geht es nicht. Aber ich bin der Auffassung, dass die Kantone das selbst tun können. Grosse Kantone brauchen, namentlich auch im Bereich der Weiterbildung, keine zentrale Koordinationsstelle. Das können sie selbst machen. Mittlere und kleine Kantone werden dies im Verbund untereinander und mit den grossen Kantonen veranstalten. Das Know-how, wie man solche Veranstaltungen organisiert, ist durchaus vorhanden. Dafür sind auch die Finanzen vorhanden. Sie haben vom Kommissionssprecher gehört, dass die Kantone in den nächsten vier bis fünf Jahren rund 800 bis 900 Millionen Schweizerfranken für dieses Projekt aufwenden werden, das nicht stirbt, wenn wir heute Nein sagen. Die Kantone werden auch die restlichen 100 Millionen Franken aufwenden können. Das ist, wenn die Zielsetzung hoch genug ist, keine Last, welche die Kantone nicht zu tragen vermöchten, insbesondere verteilt auf vier bis fünf Jahre. Wenn die Kantone diese Aufgabe selbst erfüllen und auch finanzieren können, dann bitte ich Sie, einen Grundsatz der Eidgenossenschaft zu beachten: dann soll der Bund - nach dem Subsidiaritätsprinzip - nicht eingreifen. Er soll auch deswegen nicht eingreifen, weil er sparen muss. Diese 100 Millionen Franken kann der Bund einsparen, ohne dass jemand dadurch wirklich einen Nachteil erleidet. Ich bitte den Rat eindringlich, sich daran zu erinnern, dass wir bei jeder Budget- und Rechnungsberatung immer wieder sagen, dass wir unter dem Jahr beim Erlass neuer Gesetze, bei der Beschlussfassung über neue Aufgaben und Ausgaben Finanzpolitik betreiben müssen. Wir müssen nicht im Rahmen der Rechnungslegung und der Budgetberatung Finanzpolitik betreiben; dort sind die Geschichten durch Ereignisse wie jene des heutigen Tages bereits zementiert. Wenn wir hier 100 Millionen Franken sprechen, dann können Sie die 25 Millionen Franken des nächsten Budgets nicht mehr streichen. Dann sind Sie verpflichtet. Sie haben sich gebunden. Wenn wir die gesetzlichen Grundlagen und die damit verbundenen Aufgaben beschliessen, haben wir eben eine Ausgabe beschlossen. Wann, wenn nicht hier und heute, haben wir die Möglichkeit, eine neue Aufgabe und eine neue Ausgabe abzulehnen?

Dieses Geschäft widerspricht auch allen Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs. Die Aufgabe der Lehrer- und Weiterbildung gehört in den klassischen Bereich kantonaler Zuständigkeit, ohne dass ich damit allerdings eine Bundeskompetenz in diesem Bereich als verfassungswidrig bezeichnen wollte. In einem Schreiben des Bundesamtes für Justiz wird bei extensiver Betrachtung durchaus eine Verfassungsgrundlage gesehen. Auf diese juristische Diskussion lasse ich mich nicht ein, denn ich sage: Selbst wenn eine Verfassungsgrundlage da wäre, wäre eine prinzipale Verfassungsgrundlage seitens der Kantone und nur eine subsidiäre seitens des Bundes vorhanden. Dass man in diesem Bereiche nun aus föderalistischen, subsidiaritätspolitischen und finanzpolitischen Gründen Nein sagen muss, könnte höchstens noch überspielt werden, wenn man aus sachlichen Gründen Ja sagen müsste. Das ist nicht der Fall, wie ich anfangs erklärt habe.

Man sagt nun, dass man ein falsches Zeichen gäbe, wenn man diese Vorlage heute ablehnen würde. Für den, der gerne etwas Geld erhielte, ist es natürlich ein falsches Zeichen, wenn man es ihm nicht gibt. Das geht uns allen so. Aber in der Sache selbst ändert dieses Argument nichts, weil wir mit der Zielsetzung des Bundesrates ja völlig übereinstimmen. Es wird auch gesagt, die Gemeinden und Kantone hätten im Vertrauen auf den Bund, auf diese Vorlage, zum Teil bereits Vorinvestitionen getätigt, die sie sonst nicht getätigt hätten. Sie seien bereits in Verhandlungen mit der Industrie getreten, die sie nicht angefangen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass diese Vorlage nicht angenommen wird. Das muss und darf uns nicht kümmern. Man darf unseren Entscheid mit solchen Übungen nicht präjudizieren. Wir müssen die Freiheit der Entscheidungsfindung behalten, ganz abgesehen davon, dass wegen den hier zur Debatte stehenden Beträgen kein Kanton und keine Gemeinde in ernsthafte Schwierigkeiten kommen wird.

Letzten Endes ist diese Vorlage auch nicht dringlich. Die Übung, Vorlagen in der gleichen Session durch beide Räte zu peitschen, mahnt zur Vorsicht. Man macht die meisten Fehler dann, wenn man gehetzt ist, wenn man sich die Zeit zur ruhigen Überlegung nicht nimmt. Ich will als Mitglied des Zweitrates die Debatte im Erstrat nachlesen können, ich will mich mit den Argumenten des Erstrates auseinander setzen können. Was ist hier geschehen? Die Kommission hat gestern Morgen getagt. Das Geschäft war sogar gestern traktandiert; wir haben noch eine Frist von 24 Stunden erhalten, aber in diesen 24 Stunden habe ich nicht mehr in hinreichender Art und Weise mit meinen Kollegen in der Kommission sprechen können.

Mit solchen Schnellübungen, mit solchen Schnellschüssen sollten wir sehr vorsichtig sein. Daher meine ich, die Vorlage sei gut gemeint - sie ist nicht nur gut gemeint: sie hat eine absolut unterstützenswerte Zielsetzung. In der Sache ist sie richtig, aber sie wird nun von der falschen Seite her aufgezogen. Wir müssen Finanzpolitik betreiben, wir müssen auch den Föderalismus und die Subsidiaritätserwägungen hoch halten.

Weil diese Vorlage nicht notwendig ist, ist es notwendig, auf sie nicht einzutreten. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.