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Borer Roland F. · Nationalrat · 2014-09-10

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-10

Wortprotokoll

Die Bedingung, wonach man, um Leistungen aus dem patronalen Fonds zu bekommen, gleichzeitig der AHV unterstellt sein muss, wurde sehr kontrovers diskutiert; der Entscheid fiel in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen. Es gab am Anfang gewisse Unsicherheiten, sie wurden dann in dem Sinn geklärt, dass in der Schweiz grundsätzlich jeder der AHV unterstellt ist. Jeder, der eine AHV-Nummer hat, ist der AHV unterstellt. Es kann ein Kind sein, es kann eine Waise sein, es kann eine Witwe oder ein Witwer sein, oder es kann ein Rentner sein. Alle sind der AHV unterstellt. Das hat dazu geführt, dass die Kommissionsmehrheit entschieden hat, Ziffer 1 beizubehalten, also die AHV-Unterstellung zwingend zu verlangen.

Die Minderheit sagt, die Fälle, wo solche Leistungen zum Tragen kommen könnten, seien absolut konstruiert. Das zeigt ja das Beispiel der Schweizer Firma mit den Chinesen in Kasachstan. Wenn es solche Fälle gäbe, müsste man mir zudem noch erklären, warum man solche Leistungen für Kaderangehörige freiwillig erbringen sollte, für andere hingegen nicht. Wenn man Leute auf diese Art beschäftigt, tut man das aus verschiedensten Gründen, aber man macht dann sicher nicht selektiv Zahlungen.

Nun, die Mehrheit hat entschieden, sie hat gesagt, das gebe klare Situationen. Die Minderheit findet hingegen, diese zusätzliche Überprüfung sei, weil es fast keine Fälle gebe, nicht notwendig, und bittet Sie, Ziffer 1 zu streichen. Der Entscheid für die Unterstellung fiel wie gesagt mit 14 zu 10 Stimmen.

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