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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-12-05

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-05

Wortprotokoll

Ich habe schon in der Finanzkommission unseres Rates den klaren Hinweis dafür erhalten, dass man im Umgang mit dieser Vorlage zumindest sehr vorsichtig, wenn nicht sogar skeptisch und ablehnend sein muss.

In der WBK, der ich auch angehöre, war von dieser Skepsis praktisch nichts mehr zu spüren. Ich bin Herrn Kollege Schmid dankbar, dass er nun einen Nichteintretensantrag gestellt hat, den ich ohne Vorbehalt unterstütze.

Was wir jetzt diskutieren oder was die Befürworter jetzt mehrheitlich vorbringen, bezeichne ich als eine Diskussion am falschen Objekt. Es ist doch überhaupt keine Frage, dass die Informations- und Kommunikationstechnologie einen festen Platz in der Volksschulausbildung haben muss. Es ist keine Frage, dass die Lehrkräfte in diesem Bereich zu fördern sind; das müssen wir hier überhaupt nicht diskutieren. Es geht einzig und allein um die Frage, wer das zu tun hat, also nicht um den materiellen Entscheid.

Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir haben in diesem Land, das dreistufig aufgebaut ist - Bund, Kantone, Gemeinden -, auch noch eine gewisse Ordnung. Sie hören recht: Wir haben eine Ordnung, und sie heisst Grundordnung - sie heisst Verfassung. In dieser Verfassung wird unter anderem festgelegt, welche Stufe was zu tun hat. Das Volksschulwesen ist völlig klar, eindeutig und unbestritten Sache der Kantone.

Der Beitrag, den der Bund an diese Initiative "Schulen ans Netz" leisten will - die ich von ganzem Herzen unterstütze -, soll in die Ausbildung der Ausbildner gehen.

Damit geht es einzig und allein darum, dass diejenigen Leute, die auf der Volksschulstufe Kompetenzen an ihre Kolleginnen und Kollegen vermitteln sollen, die hierfür nötigen Kompetenzen dazu erhalten sollen. Es geht ganz klar um eine Frage und Sache der Volksschule. Damit bleibt für mich aus grundsätzlichen Gründen, aus Gründen der Verfassung und der Aufgabenteilung, hier kein Raum für ein Engagement des Bundes. Die Rechtsstaatlichkeit misst sich unter anderem daran, dass auch die Behörden an das Recht gebunden sind. Das gilt auch für das Parlament, das sich selber an die Grundsätze der Verfassung halten muss. Das ist ein Wesensmerkmal der Rechtsstaatlichkeit, und davon weiche ich nie ab. Geradezu bemühend ist da der "Hirtenbrief" des BBT, der uns noch klarmachen will, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Erstens haben diese Leute offenbar nichts Gescheiteres zu tun, und zweitens halte ich fest, dass immer noch der Grundsatz gilt: Ein Gutachter ist einer, der gut achtet, wer ihm den Auftrag erteilt. (Heiterkeit) Von derartigen Gutachten halte ich überhaupt nichts, und es bleibt dabei: Das ist Sache der Kantone.

Ich habe noch einen unverdächtigen Zeugen: Unter dem Titel "Föderalismus hochaktuell" - das stammt nicht aus meiner Feder, ich werde Ihnen dann den Urheber noch nennen - wird da erklärt, dass es höchste Zeit ist, den Föderalismus zu beleben bzw. am Leben zu erhalten, sofern es ihn noch gibt. Es wird gesagt, der Föderalismus beruhe auf vier Pfeilern, nämlich einem Bundesstaat mit vollwertigen und eigenständigen Kantonen; dann wird vom Subsidiaritätsprinzip gesprochen, das Kollege Schmid Carlo auch schon angesprochen hat; dann wird noch vom "Mut zum Unterschied" gesprochen und gesagt, dass es jetzt darum gehe, diese Grundsätze wieder zum Tragen zu bringen. Der Kernsatz heisst, es gehe darum, die Aufgaben so klar wie möglich entweder ganz dem Bund oder ganz den Kantonen zuzuteilen. Absender dieser Grundsätze ist der soeben gewählte neue Bundespräsident Kaspar Villiger, der im "Infoletter" des Eidgenössischen Finanzdepartementes sagt, was für Grundsätze im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich gelten sollen. Nicht nur von Verfassung wegen, sondern auch in Zukunft, unter dem Gesichtspunkt des Finanzausgleiches, dürfen wir das also nicht tun.

Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Und wenn jetzt erklärt wird, die EDK sei dafür - liebe Kollegen Schiesser und Stadler -, dann gilt: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Ich weiss nämlich aus erster Hand, dass die EDK mit diesem Vorstoss des Bundes beglückt worden ist. Dass sie sich jetzt dieser Initiative anschliesst, ist doch völlig selbstverständlich. Aber ich kann Ihnen sagen: Die Kantone werden diese Initiative so oder so durchführen und im Interesse einer sauberen Aufgabenteilung und im Glauben daran - nicht nur das, sondern auch im Wissen darum -, dass die Kantone ihren Bildungsauftrag wahrnehmen werden. Sie wissen nämlich schon, welchen Bildungsauftrag sie haben. Diese Initiative wird also weitergeführt und zum Tragen kommen.

Ich ersuche Sie deshalb, im Interesse einer sauberen Aufgabenteilung und im Interesse der Stärkung der Kantone im Bildungswesen den Nichteintretensantrag Schmid Carlo zu unterstützen. Ich unterstreiche noch einmal: Es geht überhaupt nicht um die gute Sache, sondern um die verfassungsmässige Ordnung.