Zäch Guido · Nationalrat · 2000-03-08
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Bisher sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Leistungen zu bezahlen, wenn ein Arzt als Leistungserbringer die nötige fachliche Ausbildung und Prüfung vorweisen kann. Dieser so genannte Kontrahierungszwang ist so nicht mehr haltbar; es gibt zu viele fachkompetente Ärzte in der Schweiz. Über 2300 Spitalärzte ausländischer Herkunft drängen zusätzlich in die Praxis, und eine unbestimmte Anzahl Ärzte aus den europäischen Ländern hat mit der Inkraftsetzung der bilateralen Verträge neu Zugang zur Praxistätigkeit in der Schweiz. Es steht fest, dass ein Überangebot besteht.
Die Streichung des Vertragszwanges führt andererseits zu einer übermächtigen Monopolstellung der Krankenkassen. Die bisherigen Vertragsärzte als Leistungserbringer wären den Versicherern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Junge Ärzte hätten bei diesem Ausscheidungskampf düstere Berufsaussichten. Eine paritätische Instanz aus Vertretern der Ärzte, der Versicherer und der Kantone müsste unter der Leitung eines Delegierten des Bundesrates die Entscheidungsbefugnis über vertragliche Leistungsaufträge ausüben. Die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung, wie sie in Artikel 55a formuliert wurde, ist üble Planwirtschaft, die den freien Arztstand dem staatlichen Diktat statt den Gesetzen von Angebot und Nachfrage aussetzen würde.
Die Kommissionsminderheit beantragt, Artikel 55a zu streichen. Sie unterstützt andererseits die Motion SGK-NR 00.3003 vom 3. Februar 2000 zur Prüfung der Aufhebung des Vertragszwanges durch den Bundesrat.