Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-05-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-05-05
Wortprotokoll
Ich sage zuerst etwas zur rechtlichen Ausgangslage. Das Personenfreizügigkeitsabkommen, das wir mit der EU abgeschlossen haben, schliesst systematische Anfragen über das strafrechtliche Vorleben von EU-/Efta-Bürgerinnen und -Bürgern, die in unser Land ziehen wollen, aus. In Fällen, in denen die Behörden einen Strafregisterauszug für unerlässlich halten, ist ein begründeter Antrag möglich. Dann bekommt man die entsprechenden Auskünfte. Aber systematische, flächendeckende Anfragen sind mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen nicht vereinbar. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie das mit der EU neu verhandeln, nebst den anderen Dingen, die wir mit der EU im Moment auch noch verhandeln sollten.
Ich möchte aber auch zur Wirksamkeit etwas sagen. Man muss einfach wissen, dass nicht alle Strafregister in den europäischen Staaten zwangsläufig Angaben zu einer eröffneten Strafuntersuchung oder zu einem laufenden Gerichtsverfahren enthalten. Das heisst, auch mit einer systematischen Anfrage über das strafrechtliche Vorleben wäre es nicht sicher, dass man über Personen, gegen die Ermittlungen laufen oder die in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt sind, Auskunft erhält. Denn die Strafregister sind in den verschiedenen Ländern eben sehr unterschiedlich formuliert.
Ein Letztes: Wenn jemand in ein Strafverfahren verwickelt ist, gilt immer noch - das wissen Sie - die Unschuldsvermutung, bis es zu einer Verurteilung kommt. Jemandem die Einreise in die Schweiz zu verweigern, weil er in ein Strafverfahren verwickelt ist, bei dem aber noch keine Verurteilung vorliegt, wäre mit der Unschuldsvermutung wohl kaum zu vereinbaren.
Das sind die Gründe, warum der Bundesrat Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen.