Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Bei diesen Artikeln sind wir nun im eigentlichen Kernbereich dieses Gesetzes angelangt, ja, man muss sagen: Es ist jener Bereich, aufgrund dessen dieses Gesetz überhaupt gemacht wird. Hier geht es um das, was wir als Lauschangriff bezeichnen: Es geht darum, dass präventiv Räume verwanzt und Telefone abgehört werden können, ja sogar in Computer eingedrungen werden kann. Es soll der Staatstrojaner ermöglicht werden. Das Gesetz geht sogar so weit, dass es auch möglich sein soll, den Zugang zu Informationen in Computersystemen zu verlangsamen oder zu zerstören.
Wie bereits ausgeführt, geht es um Personen, gegen die kein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Nun wurde gesagt, ich könne nicht zwischen "präventiv" und "repressiv" unterscheiden. Natürlich sind die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften repressiv tätig, nur werden bei uns auch Vorbereitungshandlungen, beispielsweise zu terroristischen Aktionen, pönalisiert. In diesem Sinne greift die Bundesanwaltschaft auch ein, wenn die Aktionen noch gar nicht ausgeführt sind, und handelt in diesem Sinne auch präventiv.
Was machen Sie nun? Sie verschieben die Grenzen der Überwachung noch weiter in den präventiven Bereich, in jenen Bereich, wo noch keine strafbaren Handlungen vorliegen. Das halten wir, mit Verlaub, für rechtsstaatlich unzulässig. Dazu haben wir im Diskurs auch breite Unterstützung erhalten, denn hier überschreitet der Geheimdienst die Grenzen des Nötigen und der Verhältnismässigkeit.
Nun sagt Herr Bundesrat Maurer: "Es geht nur um zwölf Personen." Ich frage mich übrigens, wieso er das weiss. Wie kommt er gerade auf zwölf Personen? Er sagt, wir hätten nur Geld für zwölf Personen. Wenn Sie aber Gesetzesbestimmungen für zwölf Personen machen, dann, muss ich Ihnen sagen, lohnt sich der Aufwand nicht. Wer garantiert Ihnen dann, dass Sie die richtigen zwölf Personen überwachen? Entweder wenden Sie dieses Gesetz wirklich an - dann müssen Sie Hunderte überwachen -, oder es nützt nichts. Genau dann, wenn Sie viele überwachen müssen, sind Sie aber in dem Bereich angelangt, wo das Gesetz nicht mehr verhältnismässig angewendet werden kann.
Ich bin überzeugt, dass von diesen zwölf Personen, die Herr Maurer hier im Visier hat, die meisten schon heute durch die Bundesanwaltschaft überwacht werden können, teilweise übrigens auch überwacht werden. Das ist eine weitere gefährliche Tendenz dieses Gesetzes: Es verwischt die Grenzen zwischen Geheimdienst und Bundesanwaltschaft; es führt zu gefährlichen Parallelaktionen, die in keiner Weise durch das Gesetz koordiniert werden. Die Bundesanwaltschaft fürchtet zu Recht, dass hier eine Dunkelzone entsteht, wo nicht mehr klar ist, wie die Zuständigkeiten geregelt sind. Deswegen sagen wir: Die Grenzen müssen so gezogen werden, dass nur die Bundesanwaltschaft diese Kompetenzen haben darf, die Sie nun dem Geheimdienst geben wollen.
Ich ersuche Sie deshalb, die ganzen genehmigungspflichtigen Massnahmen zu streichen.
Ich komme noch zur Genehmigungspflicht als solcher: Sie wollen, dass ein Richter die Massnahme überprüfen kann. Im Gegensatz dazu finde ich aber, dass das eine reine Alibiübung ist. Ich bin eigentlich gegen solche richterliche Überwachungen. Der Richter und die Richterin werden so durch den Geheimdienst in Geiselhaft genommen, denn sie haben aufgrund dessen, was ihnen vorgelegt wird, gar keine echte Wahl; Ihnen dient das nur als Alibi für eine Rechtsstaatlichkeit, die so gar nicht gewährleistet ist. [PAGE 391]
Ich komme noch zur Frage, in welcher Besetzung das Gericht entscheiden soll, wenn es denn ein Gericht sein soll: Ich bin für eine Dreierbesetzung.
Ich komme noch zu Artikel 32: Hier wird richtigerweise eine Mitteilungspflicht nach Ende der Operation festgeschrieben. Aber es gibt auch eine verwässernde Einschränkung, die festhält, wann dieser Pflicht nicht nachgekommen werden muss: Dies ist eigentlich immer der Fall, wenn der Geheimdienst es tunlich findet. Ich will aber keine Wischiwaschi-Bestimmungen, sondern eine klare Ansage: Ende der Operation, Datenschutz, Mitteilungspflicht.
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