von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2015-03-17
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion lehnt in diesem Block alle Minderheitsanträge ab.
Zu Artikel 44, "Qualitätssicherung": Verschiedene Berichte der Aufsichtsorgane haben gezeigt und bestätigt, wie wichtig eine verlässliche und handhabbare Qualitätssicherung für die Güte der Daten des NDB ist. Die Einrichtung einer internen Qualitätssicherungsstelle im NDB hat sich bewährt und soll jetzt auch in diesem Gesetz verankert werden. Die Mittel der Qualitätssicherung werden analog zum differenzierten Datenerfassungsmodell gezielt eingesetzt. So sind die Daten immer dort aufzufinden, wo sie aufgrund des Sachzusammenhangs stehen müssen, und unterstehen den für das jeweilige System geltenden Überprüfungs- und Qualitätssicherungsregelungen. Wenn diese eingehalten werden, ist nicht zu erwarten, dass eine zusätzliche Überprüfung der Mehrfacherfassung zu anderen Beurteilungen führen könnte. Somit lehnen wir den Minderheitsantrag Graf-Litscher ab.
Zum 4. Abschnitt, "Besondere Bestimmungen über den Datenschutz": Eine Minderheit verlangt, dass jedes Mal bei einer Weitergabe von Daten an ausländische Behörden das Bundesverwaltungsgericht eine Bewilligung erteilen muss. Da es in der Regel rasch gehen muss, ist diese zusätzliche Anforderung nicht praktikabel. Je nach Fall muss dieser Austausch schnell erfolgen. Die internationale Terrorszene fordert uns heraus; da muss der Austausch möglichst schnell sein. Somit lehnen wir auch diesen Minderheitsantrag ab.
Artikel 62, "Auskunftsrecht": Wenn eine Person wissen will, ob sie nachrichtendienstlich verzeichnet ist, kann es drei Jahre dauern, bis sie eine Antwort bekommt. Es ist aber auch möglich, früher Auskunft zu geben, der NDB hat die entsprechende Möglichkeit. Bei jenen Bürgern, die wissen wollen, ob gewisse Daten von ihnen erhoben sind, ist davon auszugehen, dass sie in einem Bereich tätig sind, wo sie sich nicht mehr so sicher fühlen. Daher sind diese drei Jahre richtig, denn das kann dazu führen, dass sie ihre Tätigkeit einschränken, bis sie wissen, wie es steht. Es gibt auch Personen, die den Datenschutz testen wollen, und da ist es auch richtig, drei Jahre zu warten. Somit lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Vischer Daniel) und II (Graf-Litscher) ab. Die Rückweisungsanträge der Minderheit Vischer Daniel bei den Artikeln 63, 64 und 65 lehnen wir auch ab.
Artikel 66, "Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip": Der Minderheitsantrag Vischer Daniel verlangt, dass Artikel 66 gestrichen wird, das heisst, dass der NDB nirgends vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wird. Da es in der Regel im NDB Informationen gibt, die unter dem Siegel der Verschwiegenheit stehen, wo es darum gehen kann, Leben zu schützen, müssen auch die Quellen der Daten geschützt werden können. Das oberste Gebot ist die Sicherheit. Dieses würde durch die Streichung von Artikel 66 massiv geschwächt. Daher ist auch diesr Minderheitsantrag abzulehnen.
Somit lehnt die SVP-Fraktion alle Minderheitsanträge in diesem Block ab.