Vogler Karl · Nationalrat · 2015-03-17
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17
Wortprotokoll
Die Frage der Förderung des Einbezugs beider Elternteile bei der Betreuung der gemeinsamen Kinder, welche vom Ständerat eingefügt wurde, blieb nach unserer letzten Beratung vom 4. März 2015 die letzte Differenz zum Ständerat. Der Ständerat seinerseits hat gestern an den betreffenden Differenzen mit deutlichem Mehr festgehalten. Heute Morgen hat Ihre Kommission getagt. Sie hat dabei zu einem Kompromiss Hand geboten. Vorausschicken möchte ich, dass sich die Kommission darin einig ist, dass einzig das Kindeswohl im Zentrum aller Bemühungen stehen muss und es hier nicht um eine Mütter- bzw. Vätergesetzgebung geht und gehen darf.
Was die bisherigen Differenzen in Artikel 298 Absatz 2bis und Artikel 298b Absatz 3bis ZGB betrifft, ist Ihre Kommission einstimmig dem Ständerat gefolgt. Für Ihre Kommission ist, wie schon bisher, klar, dass regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen für das Kind zentral sind und es richtig ist, dass sich das Gericht auch im Sinne einer Zukunftsregelung darüber Gedanken macht, wie die Beziehungen zu beiden Elternteilen möglichst optimal im Interesse des Kindes ausgestaltet werden können. Das soll im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden. Wir haben damit, was Artikel 298 Absatz 2bis und Artikel 298b Absatz 3bis ZGB betrifft, keine Differenz mehr zum Ständerat.
Was die Artikel 298 Absatz 2ter und 298b Absatz 3ter ZGB betrifft, wo es um die Prüfung der alternierenden Obhut geht, beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Warum ist Ihre Kommission der Meinung, dass es nicht angeht, einem Betreuungsmodell quasi einen gesetzlichen Vorrang einzuräumen? Eine solche Regelung kann mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein, und sie ist letztlich auch unnötig, weil ohnehin die Offizialmaxime gilt.
Schliesslich sei daran erinnert, dass unser Rat einem Kommissionspostulat (15.3003) zugestimmt hat, mit welchem die Fragen rund um die alternierende Obhut vertieft abgeklärt werden sollen. Nach Vorliegen des Berichtes wird sich Gelegenheit bieten, noch einmal eine entsprechende Auslegeordnung zu machen.
Aus besagten Gründen - der Entscheid fiel, wie gesagt, mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.