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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-16

Wortprotokoll

Die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III ist im Januar 2015 zu Ende gegangen. Nebst verschiedenen Massnahmen, die die Ebene der Unternehmen betreffen, enthält die Vernehmlassungsvorlage auch zwei Massnahmen, die die Besteuerung der Anteilsinhaber regeln: Diese Massnahmen zielen darauf ab, ausgewogene Belastungsrelationen zwischen Unternehmen und Anteilseignern zu erreichen. Unternehmen können zwar formell steuerpflichtig sein, Träger der Steuerlast sind aber immer natürliche Personen. Steuererhöhungen bzw. -senkungen für Unternehmen wirken sich daher immer auch auf die Anteilsinhaber aus. Der Vorschlag des Bundesrates, die Teilbesteuerung von Dividenden zu modifizieren, ist in diesem Kontext zu sehen.

Während die Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses zu einer stärkeren Belastung führen würde, wirkt sich die vorgeschlagene Aufhebung der Mindestbeteiligungsquote steuermindernd aus. Dank dieser Anpassungen soll das Ziel der Massnahme, die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern, besser erreicht werden, dies unter Wahrung des Grundsatzes der Rechtsformneutralität. Zusätzlich würde der Vorschlag des Bundesrates zu einer administrativen Vereinfachung führen, indem die Besteuerungsmethode bei Bund und Kantonen vereinheitlicht würde. Die Kantone würden weiterhin ihren jeweiligen kantonalen Steuertarif anwenden, womit ihre Autonomie gewahrt bliebe.