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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auch namens meiner Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Was steht hier infrage? Unser kostbarstes Gut, die persönliche Freiheit. Sie wird durch dieses Gesetz in unverhältnismässiger Weise tangiert. Konfrontiert sind wir mit einem Lauschangriff. Wohnungen können verwanzt werden; das Telefon kann abgehört werden; das Eindringen in das Computersystem wird ermöglicht; der Staatstrojaner droht; selbst das Stören von Computerprogrammen steht mit diesem Gesetz auf der Tagesordnung. Und das - das ist der entscheidende Punkt in der Auseinandersetzung - gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Landes, gegen die in keinerlei Weise ein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt.

Erstmals seit dem Fichenskandal, erstmals seit 1989 wird nun in neuer Qualität ein Überwachungssystem installiert, was damals in den Neunzigerjahren nicht mehr für möglich gehalten wurde. Das gleiche Parlament sagte noch vor sechs Jahren klar Nein zu weniger weit gehenden Massnahmen - übrigens nicht zuletzt auch dank der SVP. Was ist inzwischen passiert? Nichts, das nicht schon vorher war. Selbst Bundesrat Maurer sagt, nicht die neue Situation mit dem "Islamischen Staat", nicht die Attentate von Paris seien massgebend für das Gesetz - sondern er will es einfach, weil es der Geheimdienst will.

Wir unterschätzen die terroristische Gefahr nicht, wir sind keine Naivlinge. Wir wissen, dass es Informationsbeschaffung durch einen Geheimdienst braucht. Wir wissen, dass es eine starke Bundesanwaltschaft braucht, die, liegt ein Tatverdacht vor, tatsächlich zuschlägt. Die Bundesanwaltschaft [PAGE 370] hat weitgehende Kompetenzen. Schon Vorbereitungshandlungen sind pönalisiert. Schon wenn der Verdacht auf eine solche vorliegt, kann die Bundesanwaltschaft handeln, und sie tut es auch, wie wir bezüglich der drei Iraker gesehen haben.

Hier wird die Präventivermittlung in einem unerträglichen Sinne ausgebaut. Nun, bin ich einfach ein Nostalgiker? Ja gut, ich war Betroffener des Fichenskandals wie andere in diesem Saal auch, wie übrigens Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern. Ich sage nicht, jede Situation sei gleich; ich sage nicht, hier drohe ein neuer, vergleichbarer Fichenstaat. Wir sagen: Hier wird die Schwelle einer Präventivüberwachung, die rechtsstaatlich noch erträglich ist, überschritten.

Das Gesetz hat aber auch andere Schwächen. Es ermöglicht eine Kabelüberwachung, die an NSA-Überwachung gemahnt. Der Datenschutz wird nicht wirklich geregelt, und die Kontrolle bleibt ungenügend. Gab es schon einmal ein Gesetz, bei dem eine Mitkommission - und hier ist es die Spezialkommission, die GPDel - 39 Seiten der Beargwöhnung formulierte? Die Kommission war in einem gewissen Sinne überfordert. Dieses Gesetz ist schlecht, lückenhaft und geht im entscheidenden Moment zu weit.

Aber eines kann ich nicht verstehen. Es gibt in diesem Saal Leute, die bekämpfen die gleichen Massnahmen beim Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), aber nicht beim Nachrichtendienstgesetz. Aber es kann ja nicht im Ernst der Fall sein, dass der Geheimdienst weiter gehende Befugnisse bekommt als die Strafverfolgungsbehörde. Setzen wir dem Staatstrojaner ein Ende, weiten wir die geheimdienstlichen Möglichkeiten nicht dergestalt aus!

Ich bitte um Nichteintreten.