AB 185465
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-16
Wortprotokoll
Erinnern wir uns an den Fichenskandal Ende der Achtzigerjahre: Da wurde die politische Gesinnung registriert. Wir wissen: Wer damals in den Osten reiste, wurde erfasst; in solchen Fällen wurde eine Personalakte angelegt. Das ist heute ausgeschlossen. Der Nachrichtendienst kontrolliert so etwas nicht, weil eine politische Gesinnung nicht staatsgefährdend ist.
In Bezug auf die Minderheitsanträge habe ich gesagt, dass es sich um ein staatspolitisch wichtiges Gesetz handelt. Es geht um eine Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit - das zieht sich wie ein roter Faden durch die Vorlage. Der Rat hat da zu entscheiden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das eine oder andere bei den Minderheitsanträgen durchgehen könnte. Die Frage ist nicht, was der Nachrichtendienst will; die Frage ist, was für Mittel die Politik dem Nachrichtendienst in die Hand gibt und wie der Nachrichtendienst diese kontrolliert. Darüber haben Sie zu entscheiden. Es ist also kein Gesetz des Nachrichtendienstes, sondern ein politisches Gesetz, das das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt.