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Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-06-17

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich habe es schon angetönt, aufgrund der neuen Aufgaben in diesem Artikel werden wir die Unabhängige Kontrollinstanz auch erweitern und personell mit entsprechenden Fachleuten verstärken müssen. Die Unabhängige Kontrollinstanz wird den Aufwand vergrössern müssen, damit sie das in unserem Sinne auch auftragsgemäss erledigen kann. Wie schon angetönt, denke ich, dass wir uns dann in dieser Frage mit der GPDel absprechen, um auch diese Bedürfnisse mitzunehmen.

Zu den Fragen von Herrn Ständerat Stadler: Wir weisen in der Botschaft aus, dass wir mit diesem Gesetz einen Mehrbedarf von insgesamt 20,5 Stellen beantragen werden. Davon ist eine Stelle beim Bundesverwaltungsgericht, eine Stelle beim Bundesarchiv. Bei uns sind es Analysten, Systemverwalter sowie Leute für die Auswertung und Analyse der zusätzlichen Ergebnisse. Diese Schätzung haben wir aufgrund der Anzahl Fälle vorgenommen, die wir jährlich über Kabelaufklärung zu bearbeiten meinen. Wir gehen ja bekanntlich von zehn bis zwölf Fällen aus. Wir wissen ja etwa auch von der Funkaufklärung - auch dort suchen wir konzentriert - welche Belege anfallen. Wir können etwa abschätzen, welche Informationen auf diesem Weg anfallen, was es braucht, um sie zu analysieren. Es sind auch viele Sprachspezialisten dabei, damit die Sprachen entschlüsselt werden können, gelesen werden können, analysiert werden können. Das ist die Grössenordnung, von der wir ausgehen.

Mit diesen 20,5 Stellen geben wir uns selbst auch sozusagen einen Plafond, denn wir beabsichtigen ja ausdrücklich nicht, wie ich das schon ausgeführt habe, die ganze Welt zu bespitzeln, wie man uns das manchmal unterstellt, sondern wir legen mit diesem Personal auch irgendwo eine obere Limite fest: Das können wir machen und nicht mehr. Damit haben wir auch eine gewisse Garantie, dass diese Kabelaufklärung in einem eng begrenzten Rahmen bleibt.

Wenn man sich das praktisch vorstellt, heisst Kabelaufklärung, dass wir die Bewilligung durch das Bundesverwaltungsgericht einholen, die Massnahme dann in der politischen Behörde prüfen und nachher freigeben. Ein Dienstleister, ich nehme als Beispiel die Swisscom, wird verpflichtet, uns Zugang zu geben. Dann werden uns diese Daten übermittelt. Die Daten werden filtriert, und jene, bei denen es Sinn macht, werden ausgewertet. Alle anderen werden sofort vernichtet. Alles, was nicht gebraucht wird, wird vernichtet. Die Haltung derjenigen Daten, die weiterverwendet werden, richtet sich nach dem Gesetz und nach den entsprechenden Datenbanken, wie wir das von der Funkaufklärung her kennen. Diese Daten werden bewirtschaftet, kontrolliert und gelöscht, wenn man sie nicht braucht. Bei der Aufbewahrung gelten die gleichen Regeln wie bei der Funkaufklärung. Auch in Bezug auf die Vernichtung dieser Daten gelten die gleichen Regeln. Was nicht verwendet wird, wird gelöscht.