Niederberger Paul · Ständerat · 2015-06-17
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-17
Wortprotokoll
Der Ständerat hat in der Dezembersession 2003 das Öffentlichkeitsgesetz fertigberaten und hat es damals mit 32 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen verabschiedet; die Präsenz war zwar nicht so gross, aber ich kann nicht interpretieren, weshalb das damals so gewesen ist.
Gemäss Artikel 7 des Öffentlichkeitsgesetzes dürfen keine Akten herausgegeben werden, wenn dies die zielkonforme Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen beeinträchtigen würde; wenn die innere oder äussere Sicherheit [PAGE 630] der Schweiz gefährdet werden kann; wenn die aussenpolitischen Interessen der Schweiz beeinträchtigt werden können oder wenn es um Informationen geht, die der Behörde von Dritten freiwillig mitgeteilt worden sind und deren Geheimhaltung die Behörde zugesichert hat. Nun hat der Bundesrat im Entwurf eigentlich eine Ergänzung der Bestimmung von Artikel 7 des Öffentlichkeitsgesetzes dahingehend vorgenommen, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Informationsbeschaffung nicht gewährt werden muss.
Die Minderheit Eder stellt nun den Antrag, dass man für den Nachrichtendienst eine Ausnahme mache und diesen ganz aus dem Öffentlichkeitsgesetz herausnehme. Wie schon der Kommissionspräsident gesagt hat, ist ein Vergleich mit der Nationalbank oder mit der Finma hier nicht zulässig, weil diese zwei Institutionen nicht Bestandteil der Bundesverwaltung sind. Ich möchte nicht, dass man bei einem Amt, in welchem es Bereiche gibt, die schon heute geschützt sind, eine Ausnahme macht. Wenn wir hier eine Ausnahme machen würden, kämen schnell entsprechende Begehren anderer Bundesämter; das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Ich denke da beispielsweise an die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Mit der Schaffung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung hat das Parlament das staatliche Handeln überall, wo möglich, transparent und für die Medien sowie die Bevölkerung zugänglich machen wollen. Ich verweise hierzu auf die Diskussion des Ständerates in der Wintersession 2003. Die Kommissionssprecherin war damals Erika Forster-Vannini. Sie sagte: "Von der Wirtschaft, von den Medien und von den Parteien wird seit längerer Zeit Transparenz gefordert. Auch vonseiten des Parlamentes wurde in dieser Sache mit parlamentarischen Vorstössen und in den Berichten der beiden GPK immer wieder Druck gemacht." (AB 2003 S 1136) Sie können jetzt sagen, das gelte selbstverständlich für alle anderen, aber eben nicht für den Nachrichtendienst. Mir ist eigentlich nicht bekannt, dass der Verwaltungsaufwand ungebührlich hoch sein würde. Das Parlament war sich damals bewusst, dass damit ein gewisser Aufwand verbunden sein wird.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Mehrheit zu unterstützen.