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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-17

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17

Wortprotokoll

Dieser Artikel wurde vom Nationalrat eingefügt. In der Vergangenheit wurde ein Verbot von terroristischen Organisationen mittels Anwendung der Notstandsartikel 184 und 185 der Bundesverfassung erlassen, was allerdings nur in wenigen Fällen vorkam, weil die Schweiz sich grundsätzlich darauf beschränkte, Tätigkeiten und nicht Organisationen zu verbieten. Als Beispiele von Organisationsverboten können das seit November 2001 geltende Verbot der Gruppierung Al Kaida sowie das seit Oktober 2014 geltende Verbot der Gruppierung "Islamischer Staat" genannt werden. Derartige Verbote sind jedoch zeitlich befristet und müssen gemäss Artikel 7d RVOG, wenn sie weiterhin notwendig sind, durch einen separaten gesetzlichen Erlass legitimiert werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das vom Parlament in der Wintersession 2014 im Dringlichkeitsverfahren erlassene Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen. Dieses Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.

Die im Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes nun vorgeschlagene neue Gesetzesgrundlage erleichtert die Handhabung des Organisationsverbots. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es sich dabei um eine wichtige Verbotsnorm handelt. Bei der Anhörung wurde das Organisationsverbot sowohl durch den Vertreter der KKJPD als auch durch denjenigen der KKPKS ausdrücklich begrüsst. Ihre Kommission war sich der Bedeutung und der Wichtigkeit dieser Norm, der Begründung, die der Nationalrat abgegeben hatte, sowie der Zustimmung durch die Vertreter der KKJPD und der KKPKS bewusst und stimmte einstimmig dem Wortlaut gemäss Nationalrat zu.

Intensiv debattierte die Kommission auch über die Frage, ob die Absätze 3 bis 6 von Artikel 72a nicht eher im Strafgesetzbuch anzusiedeln wären. Abklärungen beim Bundesamt für Justiz ergaben indes, dass diese Absätze in Artikel 72a des Entwurfes des Nachrichtendienstgesetzes richtig platziert sind.

Schliesslich sprach sich die Kommission einstimmig für die Ermöglichung eines Rechtswegs aus. Ich werde bei Artikel 79 nochmals darauf zu sprechen kommen.