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preparatory:AB 185531

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist mit diesem eingefügten Artikel einverstanden. Materiell beinhaltet er nichts Neues, er umfasst im Wesentlichen den Inhalt des Isis- und Al-Kaida-Verbots, dem Sie im Dezember 2014 zugestimmt haben. Materiell ist es also kein Unterschied. Aber es ist jetzt im Gesetz, und der Bundesrat kann das Verbot aufgrund eines Gesetzes und nicht mehr aufgrund von Notrecht gemäss Bundesverfassung anwenden. Das ist eine Kompetenzänderung. Das erleichtert unseren Alltag, weil auch aufgrund der Bundesverfassung ein Verbot immer nur für sechs Monate, also sehr befristet, ausgesprochen werden kann. Dieses Instrument hier ist sicher zweckdienlicher.

Wie Ihr Kommissionspräsident ausgeführt hat, haben wir im Bundesamt für Justiz noch einmal geprüft, ob die Strafbestimmungen hier richtig angewendet sind oder ob sie nicht ins Strafgesetzbuch eingesetzt werden müssen. Das Bundesamt für Justiz ist zum Schluss gekommen, dass das hier der bestmögliche Ort ist, und empfiehlt Ihnen, den Artikel in seiner Gesamtheit so in diesem Gesetz zu belassen. Das würde auch dem Antrag des Bundesrates entsprechen.