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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11

Wortprotokoll

Ich habe ein gewisses Verständnis für den Antrag Rechsteiner Paul, weil wir tatsächlich eine Gratwanderung zwischen Sicherheit und Freiheit machen müssen und diese Gratwanderung nicht zu einem Fall, zu einem Sturz führen darf. Die Frage ist aber, ob ein Nichteintreten ein besseres Resultat ermöglicht als ein Eintreten.

Ich hatte die Gelegenheit, als "Ersatzspieler" mehrmals an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitmachen zu können, und kann bestätigen, dass seit dem Fichenskandal verschiedenste Verbesserungen gemacht worden sind; Kollege Janiak hat sie sehr eingehend dargelegt. Ich war sehr positiv überrascht von der sehr seriösen Arbeit der GPDel und bin auch sehr glücklich, dass die meisten Anträge der GPDel in den jetzigen Entwurf aufgenommen worden sind. Es wird sich dann zeigen, wieweit es gelingen wird, der Bevölkerung zu vermitteln, dass wir diese Grenzziehungen vornehmen und diese Sicherheitsseile in diesem Gesetz anbringen.

Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz, das nötig ist, wenn es in der Form der ständerätlichen Kommission verabschiedet wird, unterstützt werden sollte. Wir müssen so wenig Eingriffe wie nötig in die Freiheit vornehmen und die Grenzen so eng wie möglich ziehen. Das sind die Leitlinien, die es zu berücksichtigen gilt. Gleichzeitig ist es nötig, dass nach der Neustrukturierung des Nachrichtendienstes auch ein eigenes, neues Nachrichtendienstgesetz geschaffen wird. Dementsprechend ist ein Eintreten sicher richtig.

Wir haben insbesondere die Generalklausel in Artikel 3 erheblich verändert. Ich war zuerst der Meinung, dass man die Eingriffsmöglichkeiten des Bundesrates auf ausserordentliche Lagen beschränken solle. Ich bin aber heute der Meinung, dass die vorliegende Fassung diesem Anliegen sehr stark entspricht. Wir schränken die Handlungsfreiheit des Bundesrates in dieser Frage erheblich ein. Es sind nicht mehr "besondere Lagen", die einen Eingriff ermöglichen, sondern nur Fälle "einer schweren und unmittelbaren Bedrohung", welche den Generalartikel 3 zur Anwendung bringen können. Gleichzeitig haben wir auch eine wichtige Ergänzung vorgenommen, indem wir eine Übereinstimmung mit der Terminologie der bestehenden Gesetze erreicht haben. Das betrifft insbesondere Artikel 48 des Fernmeldegesetzes. Es gilt dann auch noch Artikel 38 zu redigieren; dieser Artikel wurde vergessen.

Wir haben auch die genehmigungspflichtigen Massnahmen um eine ganz wichtige Massnahme erweitert, nämlich in Artikel 36, bei dem es um das Eindringen in die Computersysteme geht; das gilt es zu berücksichtigen. Wir haben die [PAGE 508] Governance-Regeln beim Quellenschutz erweitert; das betrifft Artikel 34. Wir haben die Weitergabe der Personendaten in Artikel 59 erheblich verändert. Es wurde auch von Kollegin Fetz dargelegt: Wir haben die Aufsicht massiv verstärkt und den Kontrollmechanismus auch auf die Kabelaufklärung erweitert.

Natürlich sind all diese Massnahmen kein Garant dafür, dass es nicht zu Missgriffen kommt. Aber wir haben in der jetzigen Lage die Seile so gezogen, dass ein Absturz weder in Richtung Unsicherheit noch in Richtung Unfreiheit passieren sollte. Das ist insbesondere auch deshalb der Fall, weil die Grenzen sehr eng gezogen worden sind.

Den Bedenken, die aufgrund der Ereignisse in der Vergangenheit bestehen und die heute von Herrn Rechsteiner berechtigterweise dargelegt worden sind, ist Rechnung getragen worden. Immerhin gilt es festzuhalten, dass die Frage der verfassungsmässigen Grundlage bejaht wurde und dass die Anliegen verschiedenster Kreise, die im Laufe des Verfahrens eingebracht worden waren, in den wichtigsten und wesentlichsten Teilen berücksichtigt wurden.

Ich werde eintreten.