Fetz Anita · Ständerat · 2015-06-11
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Auch hier möchte ich Ihnen zur Erhöhung der Kontrolle und der Transparenz eine Ergänzung beliebt machen. Es geht hier um Daten aus genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, etwa aus einer Verwanzung oder einer geheimen Durchsuchung von Wohnungen. Diese Daten sollen ja gesondert aufbewahrt werden, soweit nicht Absatz 2 greift. Wenn dieser greift, können diese Daten je nach Eignung zusätzlich in den Informationssystemen nach Artikel 46 Absatz 1 abgelegt werden. Der Bereich, der mit dem Verweis auf "Aufgaben nach Artikel 6 Absatz 1" angesprochen wird, ist ziemlich breit; darunter kann ziemlich vieles fallen. In der Botschaft heisst es dazu: Solche Daten können "Informationen enthalten, die nichts mit dem Aufklärungsziel zu tun haben, weil sie z. B. rein privater Natur sind". Für die Zwecke des Auftrags möglicherweise notwendige Daten sollen zur weiteren Auswertung in die entsprechenden Informationssysteme des Verbundes einfliessen und dort weiterverwendet werden können.
Das zeigt Ihnen, dass da sehr, sehr viele Informationen aufbewahrt werden können. Ich setze mich nicht dafür ein, dass solche Informationen auf keinen Fall aufbewahrt werden dürfen; ich weiss, es gibt Einzelfälle, in denen man solche Daten braucht. Aber ich möchte Ihnen beliebt machen, dass der Dienst über diese Einzelfälle eine Statistik führt, wobei der Bundesrat die Einzelheiten regelt. Ich möchte zumindest während der ersten paar Jahre wissen, ob es tatsächlich [PAGE 526] Einzelfälle sind und bleiben oder ob da so ganz langsam eine Ausweitung stattfindet.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zu den Absätzen 2 und 4 zuzustimmen.