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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-03-08

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Auch die CVP-Fraktion ist der Auffassung, die Aufhebung des Kontrahierungszwanges sei die richtige Lösung, der richtige Weg. Da wären wir uns für einmal von links bis rechts einig. In dieser Schlussrunde der Differenzbereinigung reicht die Zeit dazu jedoch nicht; dies geht zeitlich einfach nicht.

Die SGK hat dann als Notbremse eine auf fünf Jahre befristete Zulassungsbeschränkung eingebaut. Meine Meinung dazu: Wie Herr Bortoluzzi sagte, ist es natürlich schon eine starre und planwirtschaftliche Regelung, wenn die Kantone diese Leistungserbringer bestimmen. Wenn Sie die Entwicklung in Deutschland mit dem staatlich angeordneten Bedürfnisnachweis betrachten, dann sehen Sie, dass das Sich-Abschotten, dieses Sich-Fernhalten vom Markt, von der Konkurrenz, keine Einsparung gebracht hat. Auch die grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer macht ja jetzt eine Kehrtwende, eine neue Mischung von Hausarztmodell und Aufhebung des Kontrahierungszwanges; dies geht in Richtung mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern.

Aus obigen Gründen werde ich persönlich deshalb der Minderheit Zäch zustimmen.

Die klare Mehrheit der CVP-Fraktion aber ist der Auffassung - nachdem man die Aufhebung des Kontrahierungszwanges aus zeitlichen Gründen nicht in diese Revision einbauen konnte -, man müsse etwas tun und eine Zulassungsbeschränkung einbauen. Voraussetzung zur Zustimmung ist, dass im zweiten Teil der KVG-Revision im Herbst 2000 die Aufhebung des Kontrahierungszwanges dann wirklich realisiert wird. Diese strikte Umsetzung der Kommissionsmotion ist Voraussetzung dafür, dass die Kostenausweitung eingedämmt werden kann.

Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag Leuthard zuzustimmen. Er will diese Notbremse ja auch, geht mit der Befristung auf drei Jahre aber weniger weit.