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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-04

Wortprotokoll

Ich habe im Eingangsvotum die Meinung des Bundesrates ausgeführt, die vom Antrag der Minderheit Bieri mitgetragen wird. Vielleicht noch ein Hinweis: Diese Haltung des Bundesrates ist im Zusammenhang mit Artikel 26 Absatz 2, also mit den Übergangsbestimmungen, zu sehen. Wir haben dort vorgesehen, dass der Besitz von Anschlussweichen vom Anschliesser an die Infrastrukturbetreiber übergeht. Wenn Sie diese Bestimmung annehmen, muss der Infrastrukturbetreiber künftig die entsprechenden Kosten tragen, während der Anschliesser sowohl vom Bau als auch von der Erneuerung und somit wesentlich von den Kosten befreit ist. Insofern macht es eben Sinn, dass der Infrastrukturbetreiber in Zukunft für die Erneuerungen des Anschlussgleises selber aufkommt. Wir finden, [PAGE 385] dass das tragbar ist, zumal die Belastung insgesamt tiefer als bisher ausfallen wird.

Deshalb bitte ich Sie, hier auf diese Ausweitung der Förderung zu verzichten. Wenn Sie sie dennoch beschliessen, dann, muss ich sagen, ist der Nationalrat insofern konsequenter, als er sagt, dass, wenn man das will, das auch etwas kostet, sodass man den Rahmenkredit effektiv erhöhen muss. Ansonsten müsste man schon bei den Neuanlagen kürzen, was mit Blick auf die Verlagerungspolitik, glaube ich, falsch wäre.

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