Stadler Markus · Ständerat · 2015-06-04
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Ich beschränke mich in meinen Ausführungen zum Eintreten auf fünf Punkte. Zur Zielsetzung: Die der Botschaft vorangehende Motion 10.3881 verlangte, dass der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs gehalten bzw. vergrössert wird. Gemeint war also die Festlegung eines Mindestanteils; der Entwurf ist diesbezüglich schwammiger. Ich möchte von Frau Bundesrätin Leuthard wissen, was man in Artikel 2 mit "nachhaltig" meint. Ich erlaube mir diese Frage, da ich an der betreffenden Kommissionssitzung nicht teilnehmen konnte.
Zu den Investitions- und Betriebsbeiträgen: Die Vorstellung, dass Investitionsbeiträge gut, Betriebsbeiträge hingegen schlecht sind, kann im Einzelfall stimmen. Wir wissen alle: Man kann teurer investieren und in der Folge den Unterhalt verbilligen oder umgekehrt. Man kann so investieren, dass die künftigen Personalaufwendungen grösser sind oder dass sie kleiner sind. Für den nichtalpenquerenden Güterverkehr werden die Abgeltungen künftig wegfallen; damit wird der Schienengüterverkehr teurer, also weniger attraktiv. Bereits heute aber verfügen die bestehenden Verladeterminals über beträchtliche freie Kapazitäten von über einem Drittel. Ich habe die Argumentation im Nationalrat verfolgt, möchte aber mehr Informationen über die Wirkung dieses Verzichts auf Betriebsbeiträge haben. Denn entscheidend ist doch das öffentliche Interesse und nicht die abstrakte Vorstellung, dass Investitionsbeiträge a priori zu bejahen, Betriebsbeiträge aber zu vermeiden sind.
Zur beabsichtigten Planungstätigkeit: Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne scheinen geeignete Instrumente der Koordination zu sein, die zu unterstützen sind. Wichtig ist dabei, dass der Regionalverkehr darunter nicht leiden darf.
Zur Befreiung der SBB von der Pflicht, Güterverkehr als Kernaufgabe zu betreiben: Ich bin damit zum heutigen Zeitpunkt nicht einverstanden. Die Randregionen sind für die SBB tendenziell nicht bis wenig interessant, weil sie höhere Kosten verursachen. Die Bedienungspunkte in diesen Regionen wären wohl gefährdet. Mit jeder Verselbstständigung von Teilbereichen eines politischen Ganzen nimmt die betriebswirtschaftliche Ausrichtung zu, die volkswirtschaftliche und staatspolitische nimmt ab. Am Schluss will niemand zuständig oder gar schuld sein, dass die dezentralen Gebiete wirtschaftlich weniger attraktiv sind und mehr Finanzausgleich benötigen.
Die Befreiung der SBB von der Pflicht, Güterverkehr zu betreiben, soll zuerst auf ihre Vor- und Nachteile in mehrfacher Hinsicht überprüft werden. Insofern ist das Kommissionspostulat 15.3496 zu unterstützen. Die Motion 14.3998 ist hingegen abzulehnen. Eine vorzeitige Aufhebung dieser Pflicht der SBB vor der Erfüllung dieses Postulatsauftrages ist nicht sinnvoll.
Zum Umfeld: Um die Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in der Fläche wirksam steigern zu können, müssen die LSVA, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot sowie die 40-Tonnen-Beschränkung bleiben. Es müsste eigentlich eine Alpentransitbörse oder ein ähnlich wirksames Instrument eingeführt werden.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.