Imoberdorf René · Ständerat · 2015-06-04
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich ein Wort zu den Investitionsbeiträgen für Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr sagen, und zwar zur Situation, wie sie sich nach den Beratungen im Nationalrat darstellte.
Im Rahmen der Beratungen in der Kommission bestand eine gewisse Verunsicherung, ob Investitionen für Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr aus dem Rahmenkredit für Investitionsbeiträge zugunsten des Gütertransports auf der Schiene für die Jahre 2016-2019 finanziert werden. Aus den Darlegungen der Verwaltung und aus dem vorliegenden Entwurf ging dann aber klar hervor, dass dem nicht so ist. Die Hafenanlagen sind, wie Kollege Janiak schon erwähnt hat, in Vorlage 1 erwähnt, nämlich in Artikel 2, "Grundsätze und Ziele", weiter in Artikel 3, "Konzept für den Gütertransport auf der Schiene", und schliesslich in Absatz 7 von Artikel 8, "Investitionsbeiträge". Artikel 8 Absatz 7 sieht vor, dass der Bund neu auch Investitionsbeiträge an den Bau von Hafenanlagen leisten kann. Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, aber es sollen damit nicht unmittelbar Beiträge verbunden sein.
In Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses über den Rahmenkredit, wo festgelegt ist, wozu der Rahmenkredit dient, sind die Hafenanlagen nicht angeführt. Zudem belegen mehrere Wortmeldungen bei den Beratungen im Nationalrat, dass für die Finanzierung von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr den eidgenössischen Räten ein eigener Verpflichtungskredit vorzulegen ist und dass die vom Nationalrat beschlossene Aufstockung des Rahmenkredites von 210 auf 250 Millionen Franken allein durch die Aufnahme des Fördertatbestandes der Investitionsbeiträge an die Erneuerung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen begründet ist. Erst mit dem Antrag Janiak wäre klargestellt, dass beim Rahmenkredit auch Investitionsbeiträge an solche Hafenanlagen mit einbezogen wären.
Nun komme ich noch zur Höhe des Rahmenkredites. Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, den Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge zugunsten des Gütertransports auf der Schiene für die Jahre 2016-2019 gemäss Bundesrat bei 210 Millionen Franken anzusetzen.
Der Nationalrat hat den Rahmenkredit auf 250 Millionen Franken erhöht, damals eben mit der Begründung, dass er Investitionsbeiträge nicht nur an den Bau und die Erweiterung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen beschlossen hat, sondern auch an deren Erneuerung. Gemäss Abschätzung durch die Verwaltung würde der Beschluss des Nationalrates Mehrkosten von etwa 40 Millionen Franken für Erneuerungen von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen zur Folge haben. Wir haben nun in Artikel 8 Absatz 1 des Gütertransportgesetzes beschlossen, dass wir die Erneuerung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen nicht mehr in die Investitionsbeiträge hineinnehmen. Das heisst, die Kosten würden hier im Rahmenkredit entfallen. Damit ist natürlich ein weiteres Argument gegeben, bei den 210 Millionen Franken zu bleiben, wie es die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen vorschlägt.
Übrigens gab es in dieser Sache noch einen Mitbericht von der Finanzkommission, die sich dagegen ausgesprochen hat, dass man die bestehenden Finanzierungstatbestände im Umfang erweitert.