Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-25
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich nehme die Erbschaft meines Vorgängers, von Ständerat Theo Maissen, an; man kann bekanntlich eine Erbschaft ja auch ausschlagen. Theo Maissen kannte, wie jetzt von Kollege Rechsteiner gesagt, aus eigener Tätigkeit die Bedürfnisse der Regionen bezüglich der Grundversorgung sehr gut. Ich kann allerdings auch verstehen, wenn Kollege Bieri sich die Frage stellt, was das soll. Man kann der Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung, welche keine unmittelbare rechtliche Wirkung erzielt, aus rechtlicher Sicht skeptisch gegenüberstehen. Ich teile seine Auffassung, dass man es an und für sich vermeiden sollte, die Bundesverfassung immer mehr mit Bestimmungen zu versehen, welchen lediglich politische und symbolische Bedeutung zukommt. Vielmehr müssten daraus Aufträge abgeleitet werden können, welche auf Gesetzesstufe umzusetzen sind. Ich anerkenne auch, Kollege Peter Bieri, dass das Mittelland, die Zentren, die Agglomerationen, ja unser Land viel an die Grundversorgung des Berggebiets und der Talschaften leisten. Ich anerkenne auch, dass in unserem Land im Rahmen der Spezialgesetzgebungen in ganz vielen Bereichen Leistungen hinsichtlich der Grundversorgung erbracht werden, die besonders im internationalen Vergleich herausragen. Die Frage allerdings kann man sich stellen: Wie lange wird das noch so gehen? Bleibt das so? Gibt es Anzeichen dafür, dass der Grundversorgungsauftrag dieses Landes infrage gestellt ist?
Wenn ich die Botschaft zur Zweitwohnungsgesetzgebung auf Seite 2321 lese, steht da geschrieben, man stelle fest, dass die Randregionen nicht nur von Abwanderung betroffen seien, sondern auch von zurückgehender Grundversorgung. Das müsste auf weite Sicht hinaus ein Alarmzeichen sein und müsste uns dazu bringen, die Klammer des Zusammenhalts in unserem Land stärker zu sichern.
Unser Land sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern, das steht in Artikel 2 der Bundesverfassung. Es gewährt den Anspruch auf Grundschule, setzt sich für die Sozialziele ein, unterhält öffentliche Werke, garantiert die gebührenfreie Benützung öffentlicher Strassen und einheitliche Tarife im Post- und Fernmeldewesen. Die Bundesverfassung nennt auch noch den Programmauftrag von Radio und Fernsehen. All diese Aufgaben leistet sich unser Land. Unser Land leistet sie sich nicht nur, es ist eigentlich die Leistung, um nicht zu sagen die Staatsraison unseres Landes; so wollen wir den Zusammenhalt in diesem Lande auch gerne pflegen.
Entsprechend glaube ich schon, dass in einem Land mit vier Sprachen, vielen Kulturen, peripheren Bergtälern und grossen städtischen Agglomerationen diese Klammer der sozialen Kohäsion, die den Zusammenhalt letztlich ausmacht, es verdient, in der Bundesverfassung genannt zu werden. Deshalb sehe ich in dieser Verfassungsbestimmung nicht unbedingt bloss ein symbolisches Bekenntnis. Ich sehe eigentlich viel mehr darin, wenn man die Grundversorgung - in Deutschland spricht man von der Daseinsvorsorge - in der Bundesverfassung verankert. Die Grundversorgung wird auch in Zukunft, und vielleicht noch verstärkt für einen peripher gelegenen Bergkanton, von grosser Bedeutung sein. Es ist wichtig, dass man die Grundsätze über die Grundversorgung festhält, nach denen die Schweiz die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anstrebt. Die Erschliessung dieser zahlreichen, auch entlegenen Talschaften wird nicht günstiger, wird in Zukunft vielleicht noch aufwendiger werden, sodass ein Bekenntnis des Bundes zu einer Grundversorgung, die in allen Landesteilen für die gesamte Bevölkerung in hoher Qualität sowie zu einheitlichen und erschwinglichen Preisen erbracht werden soll, zentral ist.
Deshalb unterstütze ich den Eintretensantrag.