Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-25
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich sehe mich veranlasst, das Wort wegen der Philippika unseres Ratsdoyens, Ständerat Bieri, auch noch zu ergreifen, der ja doch etwas wortreich erklärt hat, weshalb diese Bestimmung für die Unterstützung des Service public keinen Mehrwert bringe. Ich sehe mich ja öfter mit ihm zusammen auf der gleichen Seite bei den konkreten Anliegen des Service public, die zu realisieren sind.
Nun ist die Frage, was dieser Verfassungsartikel bringt. Einzuräumen ist zweifellos, dass gerade auch in diesem Fall das Konkrete bedeutender ist als das Abstrakte, und eigentlich werden die Dinge letztlich konkret entschieden. Das ist zweifellos zutreffend. Es ist auch so, dass in dieser Frage letztlich die entscheidenden Weichen nicht auf Verfassungsstufe gestellt werden. Beispielsweise ist das anders, wenn es um Freiheitsrechte oder Menschenrechte geht: Dort werden die Dinge direkt auf Verfassungsstufe entschieden.
Trotzdem meine ich, dass es ein Trugschluss ist, zu meinen, dass die Verfassung und die Verfassungsbestimmungen keine Bedeutung hätten. Wir leben in Zeiten - Herr Stadler hat das zum Ausdruck gebracht, Herr Hösli hat das zum Ausdruck gebracht -, in denen es gerade aus der Perspektive peripherer, dezentraler Regionen nicht einfach damit getan ist, dass gesagt wird, die Grunddienstleistungen würden auch in der Fläche erbracht. Ebenso wenig ist es gewissermassen gegessen, wenn gesagt wird, dass diese Leistungen erschwinglich erbracht werden. Der Verfassungsartikel, wie er vorgeschlagen ist, bringt eine gewisse Konkretisierung, auch in dieser allgemeinen Form: Er verlangt eine Versorgung in der Fläche, auch dezentral, und er verlangt eine Versorgung zu erschwinglichen Preisen. Ich meine, beides sind Feststellungen, die eine gewisse Bedeutung bekommen, gerade auch gegenüber den Zielen, die in der konkreten Politik des Service public verfolgt werden.
Es ist klar - um es auf die Spitze zu treiben, rhetorisch -, dass im reichen Zug, in Zürich, in den zentralen Regionen die Leistungen eines Service public sicher immer erbracht werden. Hier sind sie in keiner Art und Weise in Gefahr. Aber der Autor der Initiative, der damalige Ständerat Maissen, wusste, wovon er sprach. Er weiss, glaube ich, bis heute, weshalb diese Initiative notwendig war. Die Vorredner haben es auch zum Ausdruck gebracht: Sie leben in Regionen, sie kommen aus Regionen, in denen eine solche Bestimmung in ihrer Allgemeinheit doch einen gewissen Wert hat. Sie gibt die Stossrichtung für die Gesetzgebung an; sie hat in diesem Sinne nicht einfach keine gesetzgeberische Qualität, sondern sie bringt einen gewissen Mehrwert.
Wir führen diese Debatte heute; ursprünglich war es anders vorgesehen. Wegen der Verfügbarkeit der zuständigen Bundesrätinnen wurde das Programm umgestellt. Eigentlich hätte zunächst über die Initiative "pro Service public" beraten werden sollen. Ich meine, obwohl jetzt die Reihenfolge umgekehrt worden ist, sollten wir trotzdem den Zusammenhang nicht einfach vergessen. Wir werden die Debatte zur Initiative "pro Service public" in der Folge führen. Diese Initiative ist zwar gerade in unserer Kommission, der KVF des Ständerates, einhellig verworfen worden. Wir werden auf die Gründe nachher noch eingehen. Es wäre aber ein grober Fehler, wenn wir die Initiative unterschätzen würden. Ich meine, gerade auch wenn im Zusammenhang mit der Initiative "pro Service public" kein formeller Gegenvorschlag formuliert worden ist, wird es sich bewähren, wird es einen Wert haben, wenn dieser Verfassungsartikel irgendwie noch im Raum steht. Er bringt doch zum Ausdruck, dass die erschwingliche Grundversorgung und die Versorgung in der Fläche für die künftigen Debatten einen Wert haben werden. [PAGE 953]