Stadler Markus · Ständerat · 2014-09-25
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat seine Botschaft an uns eher widerwillig geschrieben. Entsprechend ist sein Antrag ausgefallen. Als Vertreter eines wirtschaftlich dezentraleren Gebietes, das zwar geografisch im Zentrum liegt, stört mich das. Auch dieses dezentralere Gebiet, seine Wirtschaft und seine Bewohner wollen dazugehören, und das nicht bloss am 1. August. Wir möchten auch nicht gedrängt werden, einer Initiative "pro Service public" zuzustimmen, nur weil das Parlament für unsere Anliegen kein Verständnis zeigt. Die Ablehnung eines Verfassungsartikels zur Grundversorgung wirkt im Berggebiet nicht neutral.
Die parlamentarische Initiative Maissen, die von 28 Mitgliedern des Ständerates unterzeichnet worden ist, stammt von 2003. Es ist an der Zeit, das Thema nicht länger vor sich her zu schieben. Ich möchte zwei Missverständnisse ausräumen: Es geht nicht um Spitzenversorgung, es geht um Grundversorgung. Das beinhaltet, dass es noch intensivere, qualitativ höhere Versorgungsgrade gibt. Dessen sind wir uns in den dezentraleren Gebieten bewusst. Zweitens geht es auch nicht um die Meinung, Grundversorgung sei überall, auch auf dem Matterhorn, in gleicher Qualität anzubieten. Das ist nicht die Meinung. Es ist durchaus die Meinung, mit der Grundversorgung sei verhältnismässig umzugehen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit will Bund und Kantone in den Bereichen ihrer Zuständigkeit programmatisch verpflichten. Das sind politische Aufträge, die dann in unserem Saal und im Saal gegenüber zu konkretisieren sind. Diese raum- oder regionalbezogene Verpflichtung ist ähnlich wie jene, die sich aus den Verfassungsartikeln zu den Sozialzielen und zur Nachhaltigkeit ergeben. Alle drei Ziele - soziale, ökologische, regionale - sind grundsätzliche, wichtige Belange unseres Staates, keine blossen Nebenpunkte. Die Erwähnung in der Bundesverfassung ist insbesondere für die Leute und die Wirtschaft in den dezentraleren Gebieten von grosser Wichtigkeit. Ich darf als ehemaliger Regierungsrat sagen, dass man eben in diesen Gebieten oft für die Grundversorgung kämpfen muss. Für die Leute und die Wirtschaft in den Städten und Agglomerationen bedeutet Grundversorgung demgegenüber eine Selbstverständlichkeit.
Das ist das Grundproblem der heutigen Diskussion und der heutigen Abstimmung. Das dezentralere Gebiet braucht heute das Verständnis des zentraleren. Für das zentralere ist die Grundversorgung definitionsgemäss gewährleistet. Wir in den dezentraleren Gebieten brauchen diese Verfassungsbestimmung. Auch wenn die Grundversorgung heute im Allgemeinen nicht schlecht funktioniert, müssen wir an die Zukunft denken, denn wir regeln ja hier die Zukunft. Globalisierungstrends und allfällige künftige Sparprogramme könnten die Grundversorgung durchaus infrage stellen. Der Trend geht in diese Richtung. Wenn es heisst, dass Bund und Kantone sich einsetzen, dann heisst das unter anderem auch, dass bei der Gestaltung des Service public die Leistungen der Privatwirtschaft zugunsten der Grundversorgung berücksichtigt werden.
Ein Wort zu den Grundsätzen: Gemäss dem Entwurf sind in Artikel 43a Absatz 4 Bund, Kantone und Gemeinden entsprechend ihrer Zuständigkeit angesprochen. Die Grundsätze sind in Artikel 41a Absatz 2 definiert. Es geht um Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs. Es geht um den flächendeckenden Charakter - verhältnismässig, wie ich vorhin gesagt habe. Der neue Artikel 43a Absatz 4 bringt zusammen mit den anderen beantragten Bestimmungen durchaus einen Mehrwert gegenüber dem bestehenden Absatz 4. Der bestehende Absatz 4 enthält nämlich keinen Auftrag, die Grundversorgung in dem Sinne sicherzustellen, dass sich Bund und Kantone dafür einsetzen.
Denjenigen, die meinen, die neuen Verfassungsbestimmungen würden keinen Nutzen bringen, sage ich, dass sie folglich auch keinen Schaden zu erwarten haben. Vor allem will ich nochmals unterstreichen, dass die dezentraleren Gebiete mit ihrer Wirtschaft und ihrer Bevölkerung die Verankerung eines programmatischen Auftrags im "Grundgesetz" der Schweiz anstreben und eine verhältnismässige Umsetzung daraus ableiten wollen. Sie erwarten damit etwas, das für die zentraleren Gebiete selbstverständlich ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.