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Hösli Werner · Ständerat · 2014-09-25

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich äussere mich vornehmlich zur Vorlage 13.036. Ich unterstütze den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten.

Schon in der Kommission und auch heute ist darauf hingewiesen worden, dass in spezifischen Verfassungsbestimmungen und Gesetzgebungen die Anliegen der Kommissionsmehrheit genügend berücksichtigt seien und es keine solche Bestimmung bei den Sozialzielen in der Bundesverfassung brauche. Auch ich anerkenne die bis heute vollbrachten Bemühungen im Sinne einer das ganze Land abdeckenden Grundversorgung, sei es bei der Postgesetzgebung, auch schon "Lex Bieri" genannt, sei es in anderen Erlassen. Da sind auch gute Praxisbeispiele zu nennen, wo Postbesorgungen in dörflichen Lebensmittelläden erledigt werden können. Das ist aber natürlich auch nur dort möglich, wo es solche Läden hat oder noch hat. Vieles ist aber heute in unserer schnelllebigen Zeit einem dynamischen Prozess unterworfen - was heute gilt, ist morgen oft schon passé. Die Bundesverfassung regelt aber unsere Ziele und Verhaltensweisen, dies auf lange Frist und im Grundsatz und weniger in Abhängigkeit von gegenwärtigen Tendenzen.

Der Standard der Grundversorgung in unserem Land wird von den Städten und Agglomerationen vorgegeben. Es ist nicht etwa so, dass diese das immer besser wissen würden als wir, doch die Anbieter neuer Technologien und erweiterter Dienstleistungen richten sich nach der Nachfragemenge. Diese ist nun mal in ländlichen, peripheren Gebieten logischerweise weniger gross. Das darf aber nicht heissen, dass diese notwendige Basisinfrastruktur verbunden mit dem Dienstleistungsangebot dort nicht oder nur in wirklich stark reduziertem Ausmass erfolgt bzw. besteht und dann erst noch viel teurer ist. Gerade die landesweite Grundversorgung ist eben nicht in erster Linie mit dem Verursacherprinzip in Verbindung zu bringen. Deshalb ist die Aufnahme einer Verfassungsbestimmung ein Bekenntnis zu unserer Schweiz und zur dezentralen Besiedlung. Es ist ein Zeichen, das, auch wenn nur ein Zeichen, nicht zu unterschätzen ist.

Vor Kurzem wurde mir in einem Gespräch gesagt, dass in den Städten und Agglomerationen wohl eine gute Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen sichergestellt sei, aber demgegenüber dort sehr hohe Mietpreise bezahlt werden müssten. Man könne ja deshalb auch keine Verfassungsbestimmung für erschwingliche Mieten verankern. Das mag wohl stimmen. Aber damit der Druck auf die Mieten und der Dichtestress nicht noch grösser werden, sollten wir doch dafür sorgen, dass die Bergbevölkerung und die Bevölkerung der Randregionen nicht auch noch in Richtung Stadt und Agglomeration drängen. Sonst muss dann der Bund in den Erhalt unserer Natur, unserer landschaftlichen Schönheiten und in die touristische Vermarktung unseres Landes immer mehr investieren, und die Verkehrsproblematik würde sich wohl auch kaum bessern.

Deshalb glaube ich - und Glaube macht ja bekanntlich selig -, dass die Zustimmung zur beantragten Verfassungsbestimmung bei den Sozialzielen eine wichtige und richtige [PAGE 952] Entscheidung ist. Wie beim Verkehr, so ist es auch hier: Es braucht alle für eine gute Lösung. Das ist freundeidgenössisch und, um nochmals den Verkehr ins Spiel zu bringen, wortwörtlich "verbindend". Ich danke Ihnen für die Unterstützung.