Schwaller Urs · Ständerat · 2015-06-15
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte zwei kurze Bemerkungen machen und eine abschliessende Frage stellen.
Ich glaube, wir alle wollen verkürzte, aber faire Verfahren. Solche Verfahren setzen voraus, dass die Betroffenen informiert sind und dass ihnen von einer unabhängigen Stelle, das heisst von einer unabhängigen Rechtsberatung, gerade auch erklärt wird, wie die Chancen des Erst- und des Beschwerdeverfahrens stehen. Ich habe mir das Zentrum in Zürich ebenfalls angeschaut. Es hat mich überzeugt, auch das Vorgehen, gerade bei der Rechtsberatung. Die Rechtsberatung hat bei mir einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Sie hat mich davon überzeugt, dass man dort nicht Beschwerde führt, bloss um Beschwerde zu führen. Nach meinen Informationen sind sehr viel weniger Beschwerden eingetroffen als erwartet. Ich glaube, über das ganze Jahr, bis im letzten März, wurden 117 Beschwerden eingereicht. Das ist eigentlich eine kleine Zahl. Darum meine ich, dass dieses System funktioniert. Die staatliche Finanzierung des Rechtsschutzes ist für mich schon zentral. Wir können diese Aufgabe nicht einfach an die Hilfswerke oder die Kirchen delegieren.
Herr Hösli, Sie haben uns nun einige Beispiele vorgetragen. Wenn ich alle richtig mitbekommen habe, muss ich darauf sagen: Das waren lauter Beispiele aus dem Privatrecht, lauter privatrechtliche Streitigkeiten. Die Ansprüche in solchen Verfahren können Sie nicht tel quel mit den Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren vergleichen, in dem es um Asyl und letztlich um den Schutz von Leib und Leben geht. Insofern greifen Ihre Vergleiche meines Erachtens zu kurz.
Nun komme ich zu meiner Frage: Ich war schon erstaunt darüber - vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen -, dass das Bundesverwaltungsgericht sich heute noch dagegen ausspricht, dass man auch für das Beschwerdeverfahren eine Rechtsberatung einrichtet. Wenn es wirklich so sein sollte, wäre ich schon erstaunt. So verstehe ich eigentlich die Rolle des Bundesverwaltungsgerichtes nicht. Herr Hösli hat einen Artikel aus der "Südostschweiz" zitiert. Ich habe ihn auch gelesen. Herr Hösli hat erklärt, man habe dort darauf verwiesen, das Bundesverwaltungsgericht habe vor einer Mehrbelastung sowie vor hohen Zusatzkosten für das Gericht gewarnt, weil mithilfe des Gratisanwalts allzu leicht Beschwerde erhoben werde. Dabei wurde auf die Niederlande verwiesen. Aber wenn man den Beitrag weiterliest, stösst man dann darauf, dass auch das Gericht sich überrascht gezeigt hat, dass "nur" 117 Beschwerden eingereicht worden seien und nicht mehr. Darum, Frau Bundespräsidentin, sofern Sie die Frage beantworten können: Spricht sich das Bundesverwaltungsgericht heute tatsächlich dagegen aus, dass man auch eine unentgeltliche Rechtsberatung für Beschwerdeverfahren einrichtet? Für das erstinstanzliche Verfahren wird diese Rechtsberatung auch von Ihnen, Kollege Hösli, nicht bestritten, sondern Sie bestreiten sie nur für das Beschwerdeverfahren.
Eine Antwort wäre mir schon noch wichtig. Ich halte dafür, dass dies dazugehört: kurze, faire Verfahren mit einer Rechtsberatung. Dann haben wir auch die rechtsstaatlichen Garantien. [PAGE 562]
Insofern werde ich, unter Vorbehalt einer völlig anders lautenden Antwort, die beiden Anträge sicher ablehnen.