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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-15

Wortprotokoll

Herr Ständerat Comte hat gesagt, wir sollen diese Vorlage mit Demut behandeln. Es ist eine wichtige Vorlage, aber sie löst nicht alle Probleme. Ich glaube, Demut ist die richtige Haltung in der Flüchtlingspolitik. Es gibt nämlich in der Flüchtlingspolitik kein Ei des Kolumbus. Solange es Kriege gibt - und es gibt viele Kriege, auch an den Rändern Europas, ganz nahe, auch nahe bei der Schweiz -, solange es Hungerkatastrophen gibt, solange es Perspektivlosigkeit gibt, solange es Verfolgung gibt wegen politischer Überzeugung, solange es Folter gibt, so lange wird es auch Flüchtlinge geben, so lange wird es auch Migration geben. Ich denke, mit dieser Haltung sollten wir diese Vorlage beraten.

Ich habe letzte Woche alt Bundesrat Koller getroffen. Er hat mir gesagt, er hätte diese Stossrichtung in der Vorlage, wie wir sie hier haben, damals auch versucht, als er im gleichen Departement Vorsteher war, dem ich heute vorstehe. Ein Erfolg sei damals aber nicht möglich gewesen, weil die Zusammenarbeit mit den Kantonen in dieser Form nicht zustande gekommen sei. Ich muss Ihnen sagen, ich bin sehr dankbar [PAGE 544] für die ausserordentlich gute Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit den Gemeinden, mit den Städten. Denn diese Arbeit, nicht nur die Gesetzesarbeit, sondern auch die tägliche Umsetzung in dieser schwierigen Thematik, machen Sie in unserem Land nur zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden und den Städten.

Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Diese Vorlage war eigentlich ein Auftragswerk von Ihnen. Sie haben uns damals den Auftrag gegeben zu schauen, was im Asylbereich eigentlich gut und was nicht gut läuft. Wir haben damals festgestellt, dass Asylverfahren lange dauern, viel zu lange dauern, und wir haben festgestellt - wir waren uns einig, auch Ihre Kommission, Ihr Rat war einstimmig dieser Meinung -, dass lange Asylverfahren ineffizient, teuer und unmenschlich sind. Deshalb haben wir uns damals international umgeschaut und uns gefragt: Wer macht das anders, wer macht das besser? Herr Ständerat Bischof hat es gesagt: Wir sind auch fündig geworden. Selbstverständlich konnten wir nicht einfach tel quel von einem anderen Staat das Modell übernehmen, aber wir haben gelernt, wir haben geschaut, was andere besser machen. Wir sind der Meinung, dass es eben für die Glaubwürdigkeit des Asylwesens wichtig ist, dass Verfahren möglichst rasch entschieden werden können, damit jene, die Schutz bekommen und hierbleiben, sich möglichst rasch integrieren können, sich in den Arbeitsmarkt integrieren können, und dass diejenigen, die nicht hierbleiben können, weil sie den Schutz nicht brauchen, unser Land wieder verlassen müssen.

Ich habe es gesagt, das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe, und diese Vorlage wurde in sehr enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Die zwei nationalen Asylkonferenzen wurden von Ihnen bereits erwähnt. Es gab dort gemeinsame Erklärungen, die einstimmig - einstimmig! - von sämtlichen Kantonsvertreterinnen und -vertretern unterstützt wurden. Auch die Städte- und Gemeindeverbände waren dabei. Wir haben auch immer wieder die Zivilgesellschaft mit einbezogen, weil sie in unserer Asylpolitik eine ganz wichtige, eine zentrale Rolle spielt, um eben auch den Menschen, die zu uns kommen, menschlich begegnen zu können.

Parallel zu diesem Prozess haben wir aber auch Massnahmen umgesetzt, die ohne gesetzliche Änderungen möglich waren. Ich erinnere Sie an die Einführung des 48-Stunden-Verfahrens im Jahr 2012 für verfolgungssichere Staaten des Westbalkans sowie für Kosovo und Georgien. Wenn Sie die Zahlen anschauen: In Deutschland kommt rund die Hälfte der Asylgesuchsteller aus dem Westbalkan und aus Kosovo. Bei uns sind diese Zahlen massiv zurückgegangen. Wir haben gesagt: Wer aus einem verfolgungssicheren Staat stammt, muss wissen, dass er in unserem Land kein Asylgesuch stellen soll. Um das auch aufzuzeigen, haben wir gesagt: Wir können innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Dann kommt man nicht hierher, um ein Asylgesuch zu stellen und ein bisschen zu warten oder den Winter hier zu verbringen. Diese Menschen müssen wissen: Dafür ist unser Asylsystem nicht da.

Wir haben auch im Jahr 2012 entschieden, dass wir Mehrfachgesuche bei Dublin-Fällen nicht mehr akzeptieren. Wir haben für gewisse Staaten, wo das möglich war, ein Fast-Track-Verfahren eingeführt. Das Ziel war immer das gleiche, dass nämlich offensichtlich unbegründete Asylgesuche unser Asylsystem nicht mehr belasten sollen. Ich habe es vorher gesagt: Das hat Wirkung gezeigt. Wir haben bis heute einen beträchtlichen Rückgang von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Das zeigt, dass dieser Weg richtig war. Wir haben damals ins dringliche Massnahmenpaket, also bei der letzten Asylgesetzrevision, ebenfalls Elemente aufgenommen, die der Beschleunigung von Asylverfahren dienlich sind, immer bei Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Ich glaube, das zeigt, dass in den letzten drei Jahren viel passiert ist, vor allem immer mit der gleichen Stossrichtung.

Heute machen Sie nun den nächsten, wichtigsten Schritt, indem Sie die Vorlage zur Neustrukturierung behandeln. Nun, ganz kurz: Was beinhaltet diese Neustrukturierung?

Am übergeordneten Ziel ändern wir nach wie vor nichts. Wir sind seit Jahren immer mit der gleichen Stossrichtung kohärent: Menschen, die Schutz brauchen, sollen in unserem Land Schutz bekommen. Wer keinen Schutz braucht, muss unser Land verlassen. Das heisst, dass wir das Ziel nicht ändern. Was sich aber ändert, ist, dass die Asylverfahren viel stärker mit kurzen Fristen strukturiert sind. Damit diese kurzen Fristen eingehalten werden können, müssen eben alle Akteure vor Ort sein. Die Behörden, die Dolmetscher, die Rechtsvertreter - alle müssen nahe beieinander sein. Die Fristen werden nicht nur für das Asylverfahren gekürzt, sondern auch für die Beschwerden, denn die beschleunigten Verfahren sollen insgesamt nicht mehr länger als 140 Tage dauern.

Es ist klar, dass bei dieser Beschleunigung auch die Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden soll. Es gibt aber auch eine praktische Seite: Wenn es viele Beschwerden gibt und wenn diese Beschwerden beim zuständigen Gericht dauernd gutgeheissen werden, dann haben wir keine Beschleunigung mehr. Wenn man dann die Hälfte oder drei Viertel der Asylgesuche noch einmal anschauen muss, nützt uns die ganze Beschleunigung im Verfahren nichts mehr. Auch deshalb brauchen wir diesen Rechtsschutz. Wir wollen die Qualität, damit nachher auch bei der richterlichen Überprüfung klargestellt ist, dass die Qualität stimmt, und damit wir dort nicht viele Entscheide haben, bei denen die Beschwerden gutgeheissen werden.

Deshalb brauchen wir auch diese Rechtsvertretung, und zwar vom ersten Tag an. Der Rechtsvertreter kann dem Asylsuchenden seine Rechte und seine Pflichten aufzeigen; er kann ihm das Verfahren erklären, das dient auch der Glaubwürdigkeit der Verfahren. Es ist auch menschlich wichtig: Jeder Asylsuchende weiss dann, was auf ihn zukommt. Stellen Sie sich vor, Sie stellen übermorgen in Somalia ein Asylgesuch: Sie verstehen die Sprache nicht, Sie können die Schrift nicht lesen, Sie kennen das Rechtssystem nicht, und Sie haben dort jemanden, der Ihnen sagt, was jetzt auf Sie zukommt. Ich denke, das hilft Ihnen. Es ist jemand, der Ihnen aber auch sagt: "Leg alle Tatsachen auf den Tisch, bleib ehrlich. Wenn du jetzt nicht alles auf den Tisch legst, dann wirst du später vielleicht zurückgewiesen oder ausgewiesen. Es lohnt sich eben, alles auf den Tisch zu legen." Ich glaube, das ist auch eine Aufgabe der Rechtsvertretung, die so wahrgenommen werden kann.

Ich werde ganz kurz sagen, wie das Verfahren in Zukunft aussehen soll. Es gibt eine Vorbereitungsphase von maximal drei Wochen, in welcher alles gesammelt werden soll, was nötig ist, um nachher das Verfahren durchzuführen, also Fingerabdrücke, Identitätsdokumente, medizinische Untersuchungen. Nachher geht es mit dem sogenannten getakteten Verfahren schnell: die Anhörung, die Stellungnahme zum Entscheid und der Entscheid - all das passiert innerhalb von acht Arbeitstagen. Das geht aber wie gesagt nur, wenn alle Akteure vor Ort sind. Wir rechnen erfahrungsgemäss damit, dass rund 60 Prozent aller Asylgesuche mit diesen raschen Verfahren durchgeführt werden können, inklusive der Dublin-Fälle. Wenn weitere Abklärungen nötig sind, soll auch ein erweitertes Verfahren stattfinden, das maximal zwölf Monate dauern soll. Dann werden auch die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt, und sie haben einen Anspruch auf eine Beratung und eine Rechtsvertretung, aber nur noch für entscheidwesentliche Verfahrensschritte.

Wenn wir 60 Prozent aller Asylgesuche in der Zuständigkeit des Bundes durchführen wollen, brauchen wir entsprechende Unterbringungsplätze. Wir haben heute unter anderem 1400 Plätze in fünf Verfahrenszentren, und wir brauchen noch zusätzlich rund 2600 Plätze. Um diese zu finden, haben wir das Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. Heute brauchen Sie ein ordentliches Baubewilligungsverfahren, das dauert unter Umständen jahrelang. Deshalb hat auch die Asylkonferenz Ja gesagt zu diesem Plangenehmigungsverfahren, das die Kantone und Gemeinden bei ihren Mitwirkungspflichten indes nicht einfach zurückbindet. Aber die Verfahren sollen nicht mehr über Jahre hinweg hinausgezögert werden können. [PAGE 545]

Der Testbetrieb, den Sie mit der letzten Asylgesetzrevision beschlossen haben, hat uns die Möglichkeit gegeben, diese Verfahren jetzt bereits eins zu eins durchzuführen. Wir lassen diesen Testbetrieb extern evaluieren. Wir wollen schauen, ob die Qualität der Entscheidungen und die Wirtschaftlichkeit stimmen und ob die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird. Nach zehn Monaten haben wir die erste Evaluation gemacht und festgestellt, dass es eben sinnvoll ist, dass alle wesentlichen Akteure im Testbetrieb vor Ort sind, und dass bei den beschleunigten Verfahren diese kurze Frist eingehalten werden kann. Wir haben auch festgestellt, dass die Beschwerdequote im Testzentrum mit 15 Prozent tiefer ist als im Regelbetrieb, wo sie bei 21 Prozent liegt: Man hatte ja gesagt, wenn Rechtsvertreter anwesend seien, werde am Schluss jeder eine Beschwerde machen. Dem ist aber nicht so.

Sie haben es gehört, ein Teil Ihrer Kommission hat diesen Testbetrieb besucht. Ich habe ihn mehrmals besucht und festgestellt, dass er auch international auf Interesse stösst. Man kommt hierher, weil die Schweiz hier auch ein Stück Pionierarbeit leistet, weil sie aufzeigen kann, dass faire rasche Verfahren möglich sind. Das trägt wie gesagt zur Glaubwürdigkeit des Asylwesens bei.

Ich möchte auf einzelne Ihrer Voten eingehen, die sich vor allem auch auf die internationale Dimension der Flüchtlings- und Asylpolitik bezogen haben.

Herr Ständerat Engler hat in Erinnerung gerufen, wie die Zahlen europa- und weltweit aussehen: im letzten Jahr über 600 000 Asylgesuche in Europa - in der Schweiz waren es gut 23 000 -, in der Türkei 1 800 000 Flüchtlinge, in Jordanien, einem Land, das eine tiefere Bevölkerungszahl hat als die Schweiz, über 600 000 Flüchtlinge. Vergessen wir nicht, die weitaus meisten Flüchtlinge kommen nicht nach Europa, sie bleiben in der Region, abgesehen von den Millionen von intern Vertriebenen. Sie bleiben in den armen und ärmsten Ländern.

Deshalb ist der Bundesrat auch vollumfänglich mit Ihrer Einschätzung einverstanden: Das Wichtigste, was wir tun können und tun müssen, ist die Hilfe vor Ort. Deshalb hat der Bundesrat im März dieses Jahres die Hilfe vor Ort noch einmal aufgestockt, jetzt auch jene in der Krisenregion von Syrien. Denn er ist der Meinung: Wir müssen die Staaten in den Krisenregionen ganz direkt unterstützen. Zentral - Sie haben es auch gesagt - ist die Entwicklungszusammenarbeit. Diejenigen Menschen, die aufbrechen, weil sie keine Perspektive haben, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Leben führen sollen, wie sie ihre Familie unterstützen können, die ihr Land verlassen, weil sie dort eben gar keine Möglichkeit haben zu überleben, brauchen eine Entwicklungsmöglichkeit in ihrem Land. Dazu soll die Entwicklungszusammenarbeit beitragen.

Es wurde erwähnt: Wir müssen auch die Ursachen bekämpfen. Ich nenne nur ein Beispiel: Wir müssen die Korruption in den betroffenen Staaten bekämpfen. Eine Initiative dazu läuft ja bereits, die auch der Bundesrat unterstützen will. Wir wissen, dass es im ganzen Rohstoffbereich massive Korruption gibt. Wenn internationale Konzerne offenlegen müssen, was sie den jeweiligen Regierungen bezahlen, kann damit ein Beitrag geleistet werden, um die Korruption zu bekämpfen. Das sind absolut zentrale Voraussetzungen.

Auch bezüglich der Frage, ob wir es schaffen, Kriege zu verhindern oder Kriege zu beenden, müssen wir mit grosser Demut sagen: Da ist wenig, viel zu wenig möglich. Aber selbstverständlich sollen wir auch bei Friedensbemühungen unseren Beitrag leisten, und da darf sich die Arbeit der Schweiz durchaus sehen lassen.

Sie haben die europäische Zusammenarbeit angesprochen. Es gibt keine nationalen Lösungen, im Gegenteil. Ich muss Ihnen sagen: Jeder Staat in Europa, der jetzt versucht, mit nationalen Massnahmen für seine Bevölkerung etwas herauszuholen, verschärft die Krise in ganz Europa. Morgen kommen in Luxemburg sämtliche Migrationsminister der Schengen/Dublin-Staaten zusammen. Ich werde ebenfalls dort sein. Wir werden dort auf politischer Ebene erstmals die europäische Migrationsagenda, die ja Mitte Mai von der Europäischen Kommission vorgestellt worden ist, diskutieren können.

Sie haben gefragt, was für eine Position die Schweiz einnimmt. Ich rufe in Erinnerung, dass die europäische Migrationsagenda auch die Hilfe vor Ort beinhaltet, die Bekämpfung des Schlepperwesens, harmonisierte Aufnahmebedingungen in Europa. Alle Staaten müssen sich hier auf eine Harmonisierung einstellen, und die Unterschiede dürfen nicht zu gross sein, sonst gibt es eben diese Sekundärmigration innerhalb Europas. Als Sofortmassnahme muss gemäss dieser europäischen Migrationsagenda das Dublin-System gestärkt werden, indem die Solidarität unter den Schengen/Dublin-Staaten verstärkt wird. Ein erster Schritt dazu soll das Relocation-Programm sein, also ein Verteilschlüssel innerhalb Europas. Das ist etwas, was die Schweiz schon lange fordert. Jetzt liegt es konkret auf dem Tisch. Es soll eine Entlastung Italiens und Griechenlands geben. Der Bundesrat begrüsst diese Agenda. Wir begrüssen aber auch die vorgeschlagene Sofortmassnahme.

Sie haben nach den Kriterien für diesen Verteilschlüssel gefragt: Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, zu 40 Prozent das BIP der jeweiligen Länder zu berücksichtigen, zu 10 Prozent die Anzahl Asylgesuche, die im letzten Jahr gestellt wurden, zu 10 Prozent die Arbeitslosenquote und zu 40 Prozent die Bevölkerungsgrösse. Natürlich sind wir der Meinung, dass man die Anzahl der bisherigen Asylgesuche tendenziell stärker berücksichtigen sollte. Ich habe heute Morgen den bulgarischen Ministerpräsidenten getroffen. Er hätte natürlich gerne eine andere Gewichtung, die die spezielle Situation Bulgariens stärker berücksichtigt. Ich sage Ihnen voraus, dass morgen noch ganz andere Bedürfnisse angemeldet werden. Jeder schaut seine Situation an und sagt: Meine spezifische Situation muss aber besser berücksichtigt werden.

Ich kann Ihnen sagen, die Schweiz unterstützt diesen ersten Schritt zu einem Verteilschlüssel, selbst wenn es nicht möglich ist, die Anliegen von allen einzelnen Staaten zu berücksichtigen. Europa muss sich jetzt zu einem Kompromiss zusammenraufen, und selbstverständlich werden wir in der Schweiz dann schauen müssen, mit welchen konkreten Massnahmen wir ebenfalls unsere Unterstützung geben können, aber wir denken, dass es jetzt in die richtige Richtung geht. Aber Sie sehen: Diese europäische Solidarität ist nicht nur für uns eine Herausforderung, sie ist für die meisten europäischen Staaten eine massive Herausforderung. Und ganz klar ist - Sie haben auch danach gefragt, Herr Engler -, dass diese Sofortmassnahmen natürlich an Bedingungen geknüpft sind, vorab an die Bedingung, dass sich sämtliche europäische Staaten an die Dublin-Verpflichtungen halten. Und das werde ich, nicht zum ersten Mal, morgen in aller Deutlichkeit sagen: Wir erwarten von allen Staaten, dass sie ihre Dublin-Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen, wenn dieses Relocation-Programm mit dem Verteilschlüssel erfüllt wird. So viel zur europäischen Zusammenarbeit.

Herr Abate, Sie haben gefragt, wie wir Italien unterstützen können, Italien aber auch in die Pflicht nehmen können. Ich denke, das Beste, was uns passieren kann, ist, wenn es hier eine gemeinsame europäische Initiative gibt. Die Schweiz kann Italien ihre Unterstützung selbstverständlich anbieten, aber es braucht jetzt diese europäische Solidarität, wo man wie gesagt Italien unterstützt und entlastet, aber von diesem Land auch etwas einfordert.

Herr Stöckli, Sie haben gefragt, wie wir unseren Einfluss geltend machen können. Ich denke, indem wir eben zeigen, dass wir diese europäische Migrationsagenda auch unterstützen, auch mittragen. Ich muss Ihnen aber sagen: Die Nagelprobe werden wir dann bestehen müssen, wenn es darum geht, dass auch wir uns ganz konkret einbringen. Das wird unsere Nagelprobe sein. Aber ich denke, wir haben alles Interesse daran, dass wir bei dem, was jetzt hier erstmals, muss ich Ihnen sagen, in Europa aufgegleist ist, vorwärtskommen.

Herr Schwaller, Sie haben die Glaubwürdigkeit des Asylsystems angesprochen. Ich bin mit Ihnen zu hundert Prozent [PAGE 546] einig, wir brauchen eine konsequente Asylpolitik: Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, Rückweisung und auch Rückführung in den Herkunftsstaat für diejenigen, die unseren Schutz nicht brauchen. Sie haben die Migrationspartnerschaften erwähnt, die Rückübernahmeabkommen. Ja, ich denke, wir haben hier gute Instrumente. Aber es braucht bei der Asylpolitik eben immer zwei: Gerade die Migrationspartnerschaften schliessen wir nur ab, wenn wir das Commitment von der anderen Seite auch haben. Aber dann engagieren wir uns, und dann haben wir - Sie haben es gesagt - auch gute, sinnvolle Resultate.

Herr Ständerat Minder, Sie haben verschiedene kritische Punkte gegen diese Vorlage angeführt. Sie sind aber trotzdem bereit, auf die Vorlage einzutreten. Ich bin froh darüber, denn ich denke, dass es jetzt nicht nur die Unterstützung in Europa braucht, sondern auch hier, in der Schweiz, braucht es diese Solidarität. Was aber nicht geht, ist zum Beispiel, einen Standort zu fordern in dem Moment, in dem wir einen Standort suchen, aber nichts anderes zu tun, als die betreffende Gemeinde dagegen zu organisieren, das heisst, alles zu tun, um diesen Standort zu bekämpfen. Da braucht es jetzt eine schweizerische Solidarität.

Sie haben kritisiert, dass wir Sie mit einem Nachtragskredit gebeten haben, bereits die Mittel für einen ersten Standort zu sprechen. Wenn wir warten und nichts tun, werden Sie uns kritisieren und sagen, dass die Standorte immer noch nicht da seien. Wenn wir Standorte suchen und entsprechend auch Kaufverträge abschliessen, dann kritisieren Sie, dass wir jetzt schon Standorte suchen würden. Ich glaube, wir tun gut daran, auf dem Weg, den wir eingeschlagen haben, weiterzugehen. Aber ich bitte Sie: Wir werden auf Ihre Solidarität, auf die Solidarität in den Kantonen und in den Gemeinden angewiesen sein; denn ohne sie kann dieses Projekt nicht funktionieren.

Herr Ständerat Föhn, Sie haben gesagt, wir sollten den Verwaltungsapparat mit diesen vielen Revisionen nicht belasten. Ich habe jetzt eine neue parlamentarische Initiative vonseiten der SVP auf dem Tisch, die mit einer Verfassungsänderung eine grundlegende Neuerung im Asylwesen verlangt. Sie werden diese parlamentarische Initiative in den Kommissionen beraten und dann schauen, ob Sie dem Bundesrat einen Auftrag geben, mit einer Verfassungsänderung wieder eine grundlegende Neuausrichtung im Asylbereich in Angriff zu nehmen.

Sie haben Ihrer Enttäuschung in Bezug auf die Umsetzung Ausdruck gegeben. Ich muss Ihnen sagen: Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Schweiz hat heute, gemessen an allen Asylgesuchen in Europa, den tiefsten Anteil seit fünfzehn Jahren: 2012 wurden 8,2 Prozent aller Asylgesuche in Europa in der Schweiz eingereicht; wir sind im letzten Jahr bei 3,8 Prozent angekommen. Ich bitte Sie, auch diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

Ich komme zum Schluss: Herr Ständerat Bischof hat die Rechtssicherheit angesprochen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, worum es geht, wenn wir über Asylpolitik sprechen. Es geht um den Entscheid, ob ein Mensch in unserem Land bleiben kann und Schutz bekommt oder ob er unser Land verlassen muss, allenfalls auch unter Zwang, mit Zwangsmassnahmen, gegen seinen Willen. Diesen Entscheid zu fällen ist mit einer ausserordentlichen Verantwortung verbunden, und ich habe allergrössten Respekt vor unseren Mitarbeitenden im Staatssekretariat für Migration, die täglich solche Entscheide fällen müssen. Sie entscheiden, ob jemand unser Land verlassen muss und ob man riskiert, dass diese Person, wenn sie dann zurückgeführt wird, plötzlich doch wieder eingesperrt und gefoltert wird, wie wir das kürzlich in einem Staat hatten, oder ob diese Menschen dann eben tatsächlich in ihren Heimatstaat zurückkehren und sich dort wieder eine Existenz aufbauen müssen. Ich möchte, dass wir auch in Zukunft diese Entscheide mit der allergrössten Sorgfalt fällen müssen. Deshalb gehört zum schnellen Verfahren ein umfassender Rechtsschutz, damit wir sicherstellen können, dass diese Verfahren auch in Zukunft bei grossem Tempo, aber gleichzeitig auch mit der grössten Rechtssicherheit durchgeführt werden.

Ich danke Ihnen, dass Sie auf diese Vorlage eintreten. Ich danke Ihnen, dass Sie diese Vorlage in der Kommission mit so grosser Sorgfalt beraten haben: Die Fahne zeigt, dass Ihre Kommission sehr viel in diese Vorlage investiert hat. Ich denke, es hat sich gelohnt.