Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-12-06
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, den Rückweisungsantrag Schmid Carlo abzulehnen. Ich komme auf die Einwände von Herrn Schmid Carlo dann noch im Detail zu sprechen. Aber ich möchte Ihnen ganz kurz sagen, worum es geht, und Sie darauf sensibilisieren: Herr Schmid Carlo hat eingehend begründet, weshalb er gegen diese Justizkommission ist. Er hat gleichsam durchblicken lassen, dass das mit seinem Rückweisungsantrag und den damit verbundenen Grundsätzen verbessert werden könne.
Das stimmt eben nicht. Der Rückweisungsantrag kann auf einen Punkt zurückgeführt werden: Er will keine Justizkommission. Das ist doch der Kerngehalt. Er will diese Justizkommission nicht. Er will stattdessen eine parlamentarische Kommission, wie auch immer die dann ausgestaltet sein wird. Das ist das Thema. Heute müssen Sie beim Rückweisungsantrag nur über die Frage entscheiden: Wollen Sie eine Justizkommission, oder wollen Sie keine?
Über die Einwände, die Herr Schmid Carlo vorgebracht hat, können wir dann noch diskutieren, wenn wir den Rückweisungsantrag ablehnen und eine Detailberatung durchführen. Dann kann man sich doch in guten Treuen darüber unterhalten, ob die Bundesversammlung wählen soll oder ob das allenfalls jemand anderer tun soll. Man kann sich auch in guten Treuen über die Zusammensetzung unterhalten. Man kann noch über die Umschreibung der Aufgabe sprechen. Aber diese Fragen stellen sich nicht mehr, wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen. Ich möchte damit einfach klarmachen, mit welchem Schicksal dieser Entscheid verbunden ist. Wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, dann ist die Justizkommission, so wie sie in diesem Gesetz vorgesehen ist, gestorben. Darüber muss man sich einfach im Klaren sein. Das ist die Konsequenz. Dann müssen wir uns nicht mehr über die Justizkommission unterhalten, sondern dann sprechen wir in der Kommission für Rechtsfragen nur noch darüber, welche Alternativen es gibt.
Ich kann es mir jetzt ersparen, auf alle diese Einwände einzugehen. Aber etwas muss ich Ihnen doch noch sagen: Wenn Sie aufgrund der gestrigen Erfahrungen bei der Beratung des Mietrechtes sagen, wir wollen keine Detailberatung durchführen, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn das der Grund ist, dass Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, dann ist das eine Übung am falschen Objekt. Das dürfen Sie nicht! Dass Sie keine Lust auf eine Detailberatung haben, darf für die Gutheissung des Rückweisungsantrages ja wirklich nicht ausschlaggebend sein.
Das möchte ich hier nun klarstellen. Ich kann es mir auch nicht verwehren festzustellen, dass die Vielzahl von Anträgen wahrscheinlich deswegen erfolgt ist, um Sie zu bewegen, dem Rückweisungsantrag Schmid Carlo zuzustimmen, weil Sie möglicherweise sagen, wir wollen keine "Kommissionsberatung" im Plenum. Wie sagt man so schön: Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Aber das kann ja nicht der Grund sein.
Es kommt noch etwas anderes dazu: Es ist nicht richtig - das muss ich einfach noch sagen, weil diese Behauptung der Begründung dient, die Justizkommission aus Abschied und Traktanden fallen zu lassen -, was jetzt über die Zuständigkeit und die Kompetenzen dieser Justizkommission gesagt worden ist. Das trifft nicht zu. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Lesen Sie bitte Artikel 13 über die Wahlvorschläge, und lesen Sie Artikel 16 über die Aufsicht. Es kann keinesfalls die Rede davon sein, dass die Oberaufsicht weggenommen wird, überhaupt nicht. Die Geschäftsprüfungskommission wahrt diese Aufsicht vollumfänglich. Es kann nur darum gehen, dass die Justizkommission behilflich ist. Sie arbeitet nach den Weisungen der Geschäftsprüfungskommission. Bei der Wahl bleiben Sie völlig frei! Es kann keine Rede davon sein, dass wir in diesem Gesetz irgendwo die Wahlkompetenz der Bundesversammlung beschränken. Das trifft nicht zu.
Ich empfehle Ihnen deshalb, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen, und zwar deswegen, weil wir sonst in diesem Land eine Chance verpassen, ein Hilfsorgan des Parlamentes zu institutionalisieren, das mithilft, die Seriosität der Richterwahlen zu gewährleisten und die Aufsicht zu verbessern.
Ich bin Herrn Kollege Frick äusserst dankbar, dass er im Grundsatz dieser Justizkommission zustimmt. Er ist legitimiert, sich dazu zu äussern, was es heisst, Richter auszuwählen. Er weiss, wie der heutige Zustand ist, und er spricht sich explizit dafür aus, mit Modifikationen, aber im Grundsatz empfiehlt er Ihnen die Justizkommission. Er weiss, wovon er spricht, und ich kann mich dem nur anschliessen.
Einen Hinweis in zeitlicher Hinsicht möchte ich noch machen. Ich teile die Auffassung von Herrn Kollege Schmid: Die Zeit kann nicht ausschlaggebend sein, ob wir jetzt so verfahren oder anders. Aber immerhin, ich muss Ihnen eines sagen: Die Effizienzvorlage tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft, und dann beginnt im Bereich der Strafverfolgung eine neue Ära. Dann gelten andere Massstäbe auf Bundesebene, und da muss ich Ihnen sagen: Wenn wir jetzt Verzögerungen erleiden, dann fehlt die Beschwerdekammer, und das Bundesgericht muss sich dieser Fragen annehmen. Ich wollte einfach darauf hinweisen, was eben auch noch zur Diskussion steht.
Ich empfehle Ihnen, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen und die materielle Beratung aufzunehmen. Ob wir das dann heute noch fertig machen oder nächste Woche, das entscheide nicht ich, aber das darf jetzt nicht der Grund sein, dass Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, sonst nehmen Sie diese Justizkommission aus Abschied und Traktanden. - Doch, es stimmt, mein lieber Freund Hans Hofmann - er hat sich an mich gewandt -, denn der [PAGE 913] Rückweisungsantrag Schmid Carlo geht klar und eindeutig in diese Richtung: keine Justizkommission.