Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Es ist sehr erfreulich, als fünfter Sprecher nach der Kommissionssprecherin sagen zu können, dass ich mich allen Aussagen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschliessen kann. Das bedeutet, dass sich die Kommission sehr ernsthaft mit diesem doch ganz zentralen Aufgabenbereich auseinandergesetzt hat.
Herr Kollege Schwaller hat gesagt, 16 Millionen Personen seien auf der Flucht. Ich habe eine Zahl, die sogar auf 51,2 Millionen steigt. Jedenfalls ist es so, dass seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr so viele Menschen auf der Flucht gewesen sind wie heute. Das zeigt doch, wie dramatisch die Situation ist, auch was Europa anbelangt. Ich glaube, dass hier entscheidend ist, dass wir unsere Tätigkeiten mit den europäischen Staaten unter Einhaltung der Dublin-Abkommen konzertieren.
Da möchte ich die Bundespräsidentin Folgendes fragen: Wie können wir unseren Einfluss geltend machen, damit die Verteilschlüssel definiert und auch angewendet werden, damit die Frage der Botschaftsgesuche gesamthaft diskutiert wird, damit auch die Beratungsmöglichkeiten gestärkt werden? Wie können wir unseren Einfluss geltend machen, damit insbesondere auch die bestehenden Gesetze durchgesetzt werden können, wodurch der Rückhalt in der Bevölkerung, eben durch den Vollzug der Gesetze, gestärkt werden kann? Ich denke, dass diese Vorlage für eine Asylgesetzrevision - es ist die dritte in dieser Legislatur - bei Ihren Diskussionen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen dienlich sein wird.
Es ist nicht so, dass die Schweiz das Zielland aller Flüchtlinge ist, wie das oftmals behauptet wird, im Gegenteil: Seit fünfzehn Jahren liegt der Anteil der Schweiz an den in Europa gestellten Asylgesuchen bei tiefen 3,8 Prozent. Das bedeutet, dass die Massnahmen zum Teil schon gegriffen haben und es nicht so ist, dass die Schweiz als alleinige Insel für diese Flüchtlinge zur Verfügung steht.
Die Vorlage ist eine vertretbare, glaubwürdige und sich im Gleichgewicht befindende gesetzliche Grundlage. Wir kommen unserer humanitären Verpflichtung nach, indem wir die entsprechenden rechtsstaatlichen Asylverfahren definieren. Wir betten die ganze Rechtsgrundlage ein in die Gesetzgebung der europäischen Staaten. Wir beschleunigen die Verfahren und haben das Ziel, 60 Prozent aller Gesuche in 140 Tagen rechtskräftig entscheiden zu können. Wir kommen aber gleichzeitig auch den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung nach, indem wir Bestimmungen eingefügt haben, welche bei renitenten Asylbewerbern zum Zuge kommen. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass wir die Effizienz steigern und auch die Wirtschaftlichkeit als Prinzip in das Verfahren hineinbringen.
Sehr eindrücklich war in der Anhörung, welcher Konsens mit den Kommunen und den Kantonen erreicht wurde. Kollege Engler hat die Frage gestellt, weshalb diese Bereitschaft so klar manifestiert wurde. Ich denke, das war deshalb, weil auch die Kantone darauf angewiesen sind, intensivst und in gutem Einvernehmen mit den Bundesbehörden zu arbeiten, zumal die jeweiligen Probleme auch bei ihnen vor Ort entstehen.
Selbstverständlich wird diese Vorlage nicht die Welt verändern, aber sie wird ein Beitrag zur besseren Bewältigung der grossen Verantwortung sein, welche wir haben, um die Probleme im Asylbereich besser zu lösen. Ich trete auch auf die Vorlage ein.