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Niederberger Paul · Ständerat · 2015-06-15

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15

Wortprotokoll

Die Politik steht weltweit ohnmächtig vor der Flüchtlingsproblematik. Diese muss an der Wurzel gepackt werden. Die Verteilung der Asylsuchenden in Europa ist jedoch rasch zu regeln. Mit der gleichen Priorität müssten, meine ich, allerdings auch die Flüchtlingsströme eingedämmt werden. Das ist wohl eine sehr schwierige Aufgabe. Meines Erachtens befasst sich die internationale Politik mit diesem Problem zu wenig ernsthaft.

Nun komme ich zur Änderung des Asylgesetzes: Wir haben ja hier in der Schweiz zu regeln, wie wir das ganze Verfahren und die Abläufe schneller in die Wege leiten können. Meines Erachtens ist der politische Wille zur Neustrukturierung und zur Beschleunigung der Abläufe im Asylbereich vorhanden; die beiden nationalen Asylkonferenzen unter der Beteiligung des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden bezeugen dies. Das getaktete Verfahren ist eine wesentliche Voraussetzung für die schnelleren Abläufe. Ebenfalls ist es wesentlich, dass die Abklärungen unter einem Dach stattfinden. Die konzeptionellen Überlegungen sind nicht theoretischer Art. Das Testzentrum in Zürich beweist, dass das Verfahren praxistauglich ist.

Es war eine Aufgabe der Kommission, den Gesetzentwurf des Bundesrates zu hinterfragen und ihn auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Das hat sie sehr gründlich gemacht. Meines Erachtens konnten wichtige Verbesserungen eingebracht werden. Auf den ersten Blick könnte das 8. Kapitel, jenes über den unentgeltlichen Rechtsschutz und die unentgeltliche Beratung, sauer aufstossen. Es ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um die Verfahren zu beschleunigen. Es bietet auch Gewähr, dass weniger Fälle an das Bundesverwaltungsgericht gelangen.

Damit die sechs Bundeszentren und die Ausschaffungszentren geschaffen werden können, braucht es die entsprechende Akzeptanz der Bevölkerung. Man stellt aber immer wieder fest, dass Vorurteile gegen solche Zentren bestehen.

Wie die aktuelle Situation zeigt, schwankt die Anzahl Asylgesuche sehr stark. Der Kommission ist es gelungen, da eine pragmatische Lösung zu finden, indem vorübergehend militärische Anlagen und Bauten genutzt werden können. Es wurde auch ein Antrag unterstützt, wonach Kantone, welche die Umsetzung dieses Gesetzes nicht konsequent vornehmen, die bei ihnen anfallenden Kosten nicht durch den Bund entschädigt erhalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Vollzug in den Kantonen bisher unterschiedlich gehandhabt worden ist.

Ich bitte Sie, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen.