Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-12-06
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Ich erlaube mir hier als langjähriges Mitglied meiner Fraktion im interfraktionellen Richterwahlgremium und als Präsident des innerfraktionellen Richterwahlgremiums - heute bin ich dort nur noch Mitglied, aber ich habe doch einige Jahre Erfahrung gesammelt - auch ein Wort über die Auswahl von Richterkandidaten für das Bundesgericht vorzubringen.
Ich stelle fest, dass wir bei diesem Auswahlprozedere durchaus Verbesserungen anbringen müssen; das ist unbestritten. Dass wir aber so weit gehen müssten, wie das unsere Kommission für Rechtsfragen offenbar einstimmig vorschlägt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich unterstütze deshalb den Rückweisungsantrag Schmid Carlo, wobei ich davon ausgehe, dass im Falle einer Rückweisung die Kommission auch beauftragt wäre, alle anderen Anträge, die jetzt gestellt worden sind, zu prüfen. Ich verstehe den Rückweisungsantrag Schmid Carlo nicht so, dass in jedem einzelnen Punkt die Vorgaben genau eingehalten werden müssten. Der Kernpunkt des Rückweisungsantrages Schmid Carlo ist folgender - das hat Herr Kollege Bürgi präzis aufgegriffen -: Gibt es eine solche spezialisierte, ausgegliederte Justizkommission, oder gibt es sie nicht? In diesem Punkt teile ich die Auffassung von Herrn Kollege Schmid vollkommen; ich will keine solche Kommission.
Warum will ich keine solche Kommission? Ich greife auf meine Erfahrung als Mitglied des interfraktionellen und des innerfraktionellen Richterwahlgremiums zurück. Dieses hat heute die Aufgabe, Kandidaten vorzubefragen und auszuscheiden und die Anträge an die Fraktion zu bestimmen. Ich weiss nicht, wie es in den anderen Fraktionen aussieht, aber in der Fraktion, in der ich Mitglied bin, ist es weitgehend so, dass diese Vorauswahl faktisch nachher auch bestimmend ist.
Ich muss sagen, dass dieses Auswahlverfahren verbessert werden könnte. In diesen Vorauswahlen werden die entsprechenden Qualitäten geprüft - heute durch Parlamentarier, inskünftig durch ausgegliederte Fachpersonen. Ich bin vollkommen davon überzeugt, dass wir nach Antrag der Kommission zwar nicht die rechtliche Verantwortung nach aussen delegieren, aber faktisch die Verantwortung für die zukünftige Auswahl nicht nur der Mitglieder des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichtes, sondern insbesondere auch für jene des Bundesgerichtes Dritten übertragen. Da kann ich nicht mitmachen. Das Parlament kann als Wahlorgan nicht einfach zur Absegnungsinstanz werden, sondern es muss auch willens sein, faktisch und nicht nur rechtlich im Auswahlprozedere die Verantwortung zu tragen. Ich meine, dass das mit dem vorgeschlagenen System - nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe - nicht mehr der Fall wäre. Deshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag Schmid Carlo. Wir können nicht einfach sagen: Wir lagern dieses Vorprozedere aus, in ein honorables Gremium, gewählt von der Bundesversammlung. Das scheint mir doch etwas hoch gegriffen zu sein. Herr Kollege Bürgi hat gesagt, diese Justizkommission habe keine Eigenständigkeit; dann muss sie auch nicht durch die Bundesversammlung gewählt werden.
Nachdem wir es hier mit einem Gesetz zu tun haben, das von der Kommission für Rechtsfragen selber ausgearbeitet worden ist - ich anerkenne die grosse Arbeit, da will ich nichts unter den Tisch wischen -, muss man doch die Gelegenheit haben, diese Vorschläge noch einmal gründlich zu hinterfragen. Das will der Rückweisungsantrag Schmid Carlo.
Ein weiterer Punkt: In Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes heisst es: "Die Justizkommission nimmt zuhanden der Bundesversammlung Stellung zum Entwurf für den Voranschlag, zur Rechnung und zum Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichts." Da möchte ich als Mitglied dieses Rates gerne wissen: Welches ist das Verhältnis dieser Stellungnahmen zu den Funktionen der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission? Ein Mitglied dieses Rates hat die Krux offenbar bemerkt: Herr Kollege Wicki hat einen Antrag gestellt, diese Ziffer schlicht und einfach zu streichen - wenn ich seinen Antrag richtig verstanden habe. Dieser Antrag und die ganze Konzeption sagen mir: Es wäre angebracht, das Ganze noch einmal auf seine Kohärenz hin zu überdenken. Ich bin mir bewusst, dass ich den Entwurf noch nicht in seiner vollen Tragweite verstanden habe. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass im Gesetz noch andere ähnliche Punkte enthalten sind. Für mich tragen beim Geschäftsbericht, beim Budget und bei der Rechnung die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission dieses Rates mit der Antragstellung und mit ihren Stellungnahmen die Verantwortung gegenüber diesem Rat. Das ist ein Beispiel für mich, das aufzeigt, dass es wirklich angebracht wäre, diese ganze Vorlage noch einmal zu überdenken.
Zur zeitlichen Dringlichkeit: Ich lasse mich nicht von einem Koordinationsproblem drängen, wenn es um eine grundsätzliche Frage geht. Wenn wir in dieser Beratung mit der Vorlage nicht fertig werden, haben wir genau das gleiche Problem, wir müssen so oder so mit dieser zeitlichen Dringlichkeit fertig werden.
Noch eine letzte Bemerkung zum Thema "Fachleute beiziehen": Der Entwurf und die Vorstellungen von Herrn Kollege Schmid gehen in die Richtung, dass sich das besondere parlamentarische Organ vermehrt der Auswahl der Richter, und zwar nicht nur am Bundesgericht, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesstrafgericht, widmen soll. Wenn wir bei den Bundesgerichten erster Instanz bei einem Bestand von 100 eine Fluktuation von 12 bis 15 pro Jahr hätten, hiesse das, dass diese Gerichte sich alle 6 bis 8 Jahre vollständig erneuern würden. Das wäre nicht gerade förderlich für die Konstanz der Rechtsprechung - Herr Frick hat darauf hingewiesen. Ein solcher Wechsel scheint mir übertrieben zu sein. Am Anfang wird es aber natürlich eine grosse Arbeit geben, bis diese Gerichte bestellt sind.
Entscheidend ist, dass bei dieser Kommission, wie sie Kollege Schmid vorschlägt, das Parlament die Verantwortung für die Auswahl trägt. Es bzw. seine Kommission zieht Hilfskräfte bei und erteilt Aufträge. Ich meine, diesen Beizug müsste man in einem Reglement der Bundesversammlung allenfalls näher regeln, damit man nicht ad hoc, von Fall zu Fall entscheidet. Nichts hindert das Parlament oder diese besondere parlamentarische Kommission daran, solche Kräfte beizuziehen, die bei der Auswahl und Beurteilung von Kandidatinnen und Kandidaten mitwirken, aber es besteht der grosse Unterschied zur Gesetzesvorlage, dass letztlich die faktische und rechtliche Verantwortung, welche Anträge an das Wahlorgan gestellt werden, bei Parlamentariern liegt.
Das sind die Gründe, weshalb ich dem Rückweisungsantrag Schmid Carlo zustimmen muss. Es zeigt sich auch, dass man innert 24 Stunden in einer anderen Frage eine völlig andere Auffassung haben kann: Gestern war ich gegen seinen [PAGE 915] Nichteintretensantrag, heute muss ich sagen, dass mich sein Rückweisungsantrag überzeugt.