Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich wurde offenbar als einer der beiden Juristen in der Minderheit angesprochen. In der Tat möchte ich den Ständerat auf folgendes Problem aufmerksam machen: Wir haben diese Lösung, die vormals in Artikel 26 enthalten war, für dringende Verfahren eingeführt, dort allerdings noch ohne Nennung von Artikel 55. Damals haben wir einen Unterbruch zuerst von zwei und dann von drei Jahren eingefügt, um Unterbringungsmöglichkeiten in Bauten zu schaffen - damals waren es alles Bundesbauten, jetzt sind es nur noch militärische Bauten -, bei welchen die Zonenvorschriften es an sich nicht erlauben würden, solche Zentren einzurichten. Jetzt schlägt man ein System vor, welches ad infinitum eine zonenwidrige Nutzung ermöglichen würde.
Mir scheint, dass das sehr problematisch ist, auch wenn die Absicht an sich begrüssenswert ist. Theoretisch könnte aber nach einem Unterbruch dann die zonenwidrige Nutzung wieder fortgeführt werden, obwohl die baurechtlichen Grundlagen nicht gegeben sind. Es ist zudem auch für einen Gemeinderat etwas schwierig, eine Zustimmung zu einer zonenwidrigen Nutzung einer Liegenschaft zu erteilen. Mir scheint, man sollte hier mit dem Öffnen von zonenwidriger Nutzung etwas vorsichtiger sein, dies umso mehr, als sich im Vernehmlassungsverfahren die Gemeinden und der Städteverband gegen eine Verlängerung der Nutzung ausgesprochen haben.