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Escher Rolf · Ständerat · 2001-12-06

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Als Oberwalliser ist man es gewöhnt, sich zwischen den Fronten zu bewegen. Hier bewegen wir uns auch irgendwie zwischen zwei Fronten. Es geht aber ebenfalls um die Respektierung unterschiedlicher Auffassungen über die Stellung der Justiz. Die Justiz hat in der lateinischen Schweiz eine andere Stellung als in der Deutschschweiz. Das widerspiegelt sich bereits in der Benennung: Wir nennen das Ding prosaisch "Gericht", während man in der lateinischen Schweiz von "magistrature" bzw. "magistratura" spricht. In meinem Kanton sitzt das kantonale Gericht im "Palais de Justice", und wir nennen dasselbe auf Deutsch ganz einfach "Justizgebäude".

Ähnlich ist es bei diesem vorliegenden Gesetz schon im Titel: "Bundesgesetz über die Justizkommission", aber auf Französisch "Loi fédérale sur le Conseil de la magistrature". In der lateinischen Schweiz wird die Justiz auf ein höheres Podest gestellt. Wir kennen auch die Volkswahl der Richter nicht. Es bestehen tief sitzende und massgebliche Unterschiede in der Bewertung der Stellung der Gerichte. In der lateinischen Schweiz will man die Justiz möglichst weit weg von der Politik positionieren, und darum will man mit der Institutionalisierung der Justizkommission die Wahl der Richter irgendwie objektivieren. Sie müssen diese Auffassung nicht teilen, aber zumindest respektieren.

Sie können nun die Vorlage an die Kommission zurückweisen, das ist Ihr gutes Recht; Sie können diese Rückweisung mit einem Auftrag versehen. Der vorliegende Auftrag an die Kommission ist aber derart eng formuliert, dass die Kommission keine Chance hätte, eine Vermittlungslösung zu finden, die die unterschiedlichen Auffassungen respektiert. Dieser enge Auftrag verbaut jeden Mittelweg.

Wenn ich einer Rückweisung allenfalls noch zustimmen könnte, kann ich diesem Auftrag überhaupt nicht zustimmen. Darum wehre ich mich gegen die Rückweisung mit diesem engen Auftrag.