Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2001-12-06

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich denke, dass diese Diskussion sich eigentlich um die Hauptfrage dreht: Brauchen wir im Parlament ein Hilfsorgan für die Richterwahlen, oder brauchen wir ein neues Staatsorgan? Es wurde zwar von den Vertretern der Kommission und von Befürwortern dieses Vorschlages ausgeführt, man wolle ein Hilfsorgan und nicht ein neues Staatsorgan. Wenn wir aber die tatsächlichen Regelungen ansehen, die im Gesetz stehen, laufen wir in die Richtung eines neuen Staatsorgans. Ich möchte die wesentlichsten vier Punkte aufzählen:

1. die Wahl durch die Bundesversammlung in Artikel 2;

2. das praktische und faktische Erstauswahlrecht für Richterinnen und Richter in Artikel 13;

3. die grosse Macht bei der Einleitung des Abwahlverfahrens für Richter in Artikel 15;

4. die Aufsichtsrechte dieser Kommission als Aufsichtsbehörde gegenüber Richtern mit Interventionsrechten und Budgetantragsrechten gegenüber dem Parlament.

Diese vier Artikel zeigen, dass es sich eben bei diesem neu vorgeschlagenen Organ um ein Organ handelt - und es wurde hier zum Teil auch begründet, dass man das möchte -, das in Richtung neues Staatsorgan geht.

Der Rückweisungsantrag Schmid Carlo möchte, dass wir nicht in diese Richtung gehen, und ich unterstütze ihn darin. Ich bin aber ganz der Meinung, dass wir ein Hilfsorgan brauchen, und zwar ein leistungsfähiges und effizientes und qualitativ hoch stehendes Hilfsorgan. Das brauchen wir für die Richterauswahl. Aber es muss absolut ein Hilfsorgan sein und darf nach meiner Überzeugung kein neues Staatsorgan sein.

Nun, können wir die Situierung dieses neuen Organs hier im Plenum lösen? Das können wir nicht. Es sind zwar von allen Seiten Anträge gestellt worden, die eben diese Korrekturen vornehmen wollen. Ich denke an den Antrag Frick, der die Wahl durch die Bundesversammlung nicht mehr will, dann will er beim Erstauswahlrecht der Kommission das Bundesgericht ausschliessen, ich denke an andere Vorschläge, die das Budgetantragsrecht dazunehmen, die Einleitung des Abwahlverfahrens streichen wollen usw. Das können wir hier alles machen.

Ich denke aber, es sei Sache der Kommission, hier die Korrekturen vorzunehmen, wenn der Grundsatzentscheid gefällt ist, dass wir ein Hilfsorgan möchten und nicht ein Staatsorgan. In diesem Sinne verstehe ich auch den Rückweisungsantrag Schmid Carlo so, dass alle Überlegungen, die nun in diese Debatte eingebracht worden sind, bei der Ausgestaltung des neuen Entwurfes auch berücksichtigt werden müssen, der uns dann vorgelegt werden soll. Es soll keineswegs die Meinung sein - das wird Kollege Schmid sicher bestätigen -, dass dies ein abschliessender Katalog der Überlegungen ist, die sich die Kommission machen darf.

Ich bitte also jene, die grundsätzlich der Meinung sind, diese Justizkommission sei zu hoch angesiedelt, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen und der Kommission den Grundsatzauftrag zu erteilen, diese Funktion wirklich als Hilfsfunktion auszugestalten und uns möglichst bald einen entsprechenden Entwurf zu unterbreiten.