Büchler Jakob · Nationalrat · 2015-06-08
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich spreche für die Mehrheit des Büros zur Motion 14.3333 und nehme dazu wie folgt Stellung: Das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen gilt seit 1925 und ist regelmässig Gegenstand von Diskussionen zwischen den Behörden der Stadt Bern und des Bundes. So hat der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesrat am 13. November 2013 erneut um eine Stellungnahme zu einer eventuellen Lockerung des Verbots gebeten. In ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2013 hat sich die Verwaltungsdelegation dagegen ausgesprochen, weil ihrer Meinung nach Kundgebungen das Parlament und die Ratsmitglieder bei der Arbeit stören können.
Mit dieser Antwort ist die Verwaltungsdelegation dem Nationalrat gefolgt, der am 4. Juni 2007 eine ähnlich lautende Motion Teuscher (06.3214) abgelehnt hatte. Die Gründe für die Ablehnung der Motion Teuscher haben für das Büro weiterhin Bestand. Es verweist deshalb auf seine Stellungnahme vom 17. November 2006.
Das Kundgebungsverbot während der Sessionen hat sich bewährt. Das Büro lehnt jede Lockerung des Kundgebungsreglementes nach wie vor ab und hält am Nutzungskonzept Bundesplatz fest. Es erwartet von der Stadt Bern eine konsequente und einheitliche Umsetzung des Konzeptes.
Das Büro teilt diesbezüglich die von der Motionärin in Ziffer 4 geäusserte Meinung und stösst sich an der grosszügigen Bewilligungspraxis für Grossveranstaltungen während und ausserhalb der Sessionen. Solche Anlässe werden der Würde und dem Symbolgehalt dieses Ortes vor dem Parlamentsgebäude nicht immer gerecht. Das Büro würde diesbezüglich bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen eine restriktivere Praxis befürworten. [PAGE 943]
Die Mehrheit des Büros beantragt die Ablehnung der Motion. Die Minderheit haben wir gehört. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.