Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2015-06-08
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ein Generationenprojekt - dieses Wort fällt im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Innovationspark immer wieder. Verschiedentlich wurden sogar schon Vergleiche mit der Gründung der ETH vor über 150 Jahren angestellt. In der Tat hat unsere Generation mit diesem Vorhaben eine grosse Chance, die bereits hervorragende Innovationskraft in unserem Land weiter zu professionalisieren und die weltweite Spitzenposition für die nächsten Jahrzehnte zu festigen. Was lange währen soll, braucht bekanntlich eine gute Vorbereitung. Über bald zehn Jahre ist dieses Projekt inzwischen gereift. Vieles hat sich entwickelt. Mit dem heute vorliegenden Umsetzungskonzept können wir einen weiteren Meilenstein erreichen.
Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier in diesem Saal dieses Projekt behandeln. Bereits 2012 diskutierten wir dieses Vorhaben im Rahmen der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes eingehend. Damals legten wir gemeinsam mit unseren Kollegen und Kolleginnen im Ständerat den Grundstein für einen nationalen Innovationspark. Als entscheidende Voraussetzung für eine Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks durch den Bund schrieben wir im Gesetz vor, dass ein Innovationspark das Gleichgewicht zwischen den Regionen wahren und deshalb von Anfang an auf mehrere Standorte verteilt werden muss. Auch müssen die einzelnen Standorte untereinander vernetzt sein und mit Hochschulen zusammenarbeiten.
Seither haben die Kantone in einem aufwendigen Verfahren die besten Standorte evaluiert und ein Umsetzungskonzept verabschiedet. Es sieht vor, dass der Schweizerische Innovationspark um die beiden Hub-Standorte in Zürich und Lausanne entstehen soll. Diese beiden Pfeiler werden eng mit den beiden ETH zusammenarbeiten. Im Raum Zürich soll der Schweizerische Innovationspark auf einem Areal des heutigen Militärflughafens in Dübendorf entstehen und von Grund auf neu erbaut werden. Der Westschweizer Hub hingegen ist dezentral organisiert. Sogenannte Satelliten in Genf, Neuenburg, Sitten und Freiburg ergänzen das Zentrum Lausanne. Neben diesen Hub-Standorten im Umfeld der beiden ETH sind mehrere Netzwerkstandorte geplant. Im Verfahren der Kantone wurde sowohl das Projekt des Kantons Aargau als auch das Projekt der Nordwestschweizer Kantone Jura und beider Basel in das SIP-Konzept aufgenommen.
Dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung blieb die Möglichkeit, im Rahmen eines [PAGE 950] Nachverfahrens weitere Netzwerkstandorte zu benennen. Dieses Verfahren wurde am letzten Freitag abgeschlossen. Der Bundesrat entschied, den Innovationspark um einen dritten Netzwerkstandort in Biel zu ergänzen.
Wie Sie sehen, wurde das Konzept in den letzten Jahren nach den gesetzlichen Vorgaben ausgearbeitet. Darin steht explizit, dass der Schweizerische Innovationspark in einem regionalen Gleichgewicht entstehen soll und auf Vernetzung setzt. Nachdem der Bundesrat die Botschaft über die Ausgestaltung und Unterstützung des Parks ausgearbeitet hat, liegt der Ball nach drei Jahren nun wieder bei uns. Jetzt ist es an uns sicherzustellen, dass das Gleichgewicht der Regionen auch bei der Umsetzung erhalten bleibt.
Die zuständige nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat der Vorlage des Bundesrates mit 20 zu 5 Stimmen deutlich zugestimmt. Eintreten auf die Vorlage wurde in der WBK-NR ohne Gegenantrag beschlossen. Dennoch liegt heute ein Nichteintretensantrag vor. Angesichts des starken Rückhalts in der Kommission bitte ich Sie, diesen Nichteintretensantrag dezidiert abzulehnen und die Ausgestaltung des Schweizerischen Innovationsparks anzupacken.
Die Botschaft umfasst zwei Bundesbeschlüsse. Einerseits geht es um einen Kreditbeschluss zur Unterstützung des Innovationsparks, andererseits um die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes.
Im Bundesbeschluss über die Unterstützung des Innovationsparks beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 350 Millionen Franken für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen. Diese befristete und zweckgebundene Bürgschaft erlaubt der Trägerschaft des Innovationsparks, Geld zu bevorzugten Bedingungen aufzunehmen. Diese Gelder sind nicht für den Bau von Gebäuden vorgesehen, sondern lediglich für die Ausstattung der einzelnen Standorte mit technischen Einrichtungen und Instrumenten.
Der zweite Bundesbeschluss regelt die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes zur Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks. Im Gesetz sind dafür verschiedene Möglichkeiten vorgesehen. Der Bundesrat entschied sich für die Abgabe von Land ohne Verzicht auf Baurechtszinsen. Anders als bei einem Verkauf bleibt der Bund also weiterhin Besitzer der entsprechenden Areale. Dieser Entscheid betrifft unter anderem die Landreserven des Bundes auf dem Militärflughafen in Dübendorf. Dort sind 70 Hektaren für den Bau des Zürcher Hub-Standortes vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich einen Punkt vorwegnehmen, auf den wir in der Detailberatung sicherlich vertieft eingehen werden: In der WBK des Nationalrates haben wir diskutiert, ob die Abgabe dieses Grundstücks auch wirklich im Sinne des Gleichgewichts der Regionen sei, denn die Standorte im Aargau, in Basel und in der Westschweiz profitieren davon nicht. Der Bund verfügt dort nicht über geeignete Landreserven. Aus diesem Grund wurde in der Kommission ein Antrag eingereicht, der verlangt, dass Erlöse aus den Baurechtszinsen allen Standorten des Innovationsparks zugutekommen. Die Kommission stimmte dem Antrag letztlich mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp zu. Wie gesagt, werden wir in der Detailberatung sicherlich darauf zurückkommen.
Vorerst aber bitte ich Sie, der grossen Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Damit machen wir einen weiteren entscheidenden Schritt zur Realisierung dieses Generationenprojektes.