Imoberdorf René · Ständerat · 2015-06-03
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03
Wortprotokoll
Sie kennen die lange Geschichte und den Inhalt dieses Geschäfts, darum komme ich direkt zur Sache. Unser Rat hat sich in der Herbstsession 2014 mit 25 zu 18 Stimmen für Eintreten und mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten für Variante A entschieden. Variante A hat sich damals gegen eine Kommissionsvariante durchgesetzt, die formal und inhaltlich zwischen den Varianten B und C des Bundesrates lag.
Der Nationalrat ist nun in der Frühjahrssession mit 101 zu 85 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten. Wir befinden uns damit in der Phase der Differenzbereinigung. Offen als Differenz ist im Moment allerdings nur die Grundsatzfrage des Eintretens. Wir können heute also nur entscheiden, ob wir am Beschluss unseres Rates vom vergangenen Herbst festhalten wollen, also an Eintreten und Variante A, oder ob wir uns dem Nationalrat anschliessen und uns damit ebenfalls für Nichteintreten aussprechen wollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, also an Eintreten und Zustimmung zu Variante A. Die Kommission entschied mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Aus Variante A lassen sich keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten. Sie enthält lediglich den Handlungsauftrag. Die neue Bestimmung setzt jedoch ein politisches Zeichen, indem sie zum Ausdruck bringt, dass die Grundversorgung eine entscheidende Rolle dabei spielt, dass die gesamte Bevölkerung in allen Regionen Zugang zu den Leistungen des Service public hat. Es braucht einen Verfassungsartikel, um ein gemeinsames Dach über die sektorspezifischen Grundversorgungsbestimmungen zu bilden und diesem wichtigen Bereich einen höheren Stellenwert beizumessen. Die Bestimmungen zur Grundversorgung finden sich heute verstreut auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Sie werden durch den Verfassungsartikel nicht verändert, sondern bleiben unverändert bestehen. Sie erhalten durch den Verfassungsartikel eher eine zusätzliche Legitimierung.
Diese neue Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung könnte insbesondere auch im Kontext der bevorstehenden [PAGE 361] Abstimmung zur Volksinitiative "Pro Service public" eine wichtige Rolle spielen.
Ich möchte Sie bitten, die Mehrheit zu unterstützen.