Baumann Isidor · Ständerat · 2015-06-17
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-17
Wortprotokoll
Als Kommissionsmitglied erlaube ich mir, auch zwei, drei Sätze aus der Kommissionsberatung zu zitieren, insbesondere Sätze, die von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann gesagt worden sind. Ein Satz lautete, es habe "in Bezug auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Verhältnis mit der europäischen Nachbarschaft bisher noch nicht wirklich viel erreicht werden" können. Das war eine Aussage. Eine zweite Aussage war, dass die Einseitigkeit auch den Bundesrat störe.
Daraus abgeleitet stelle ich nun die Frage: Was ist dann gut an diesem Cassis-de-Dijon-Prinzip? Diese Frage stelle ich im vierten Jahr nach der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Jahr 2010. Wir befinden uns also nicht in der Versuchs- und Startphase. Wir haben vier Jahre Erfahrung und finden hier - ich habe die entsprechenden Aussagen zitiert - nach wie vor gewisse Nachteile.
Wir alle sind mit sehr vielen Briefen von Betroffenen, von Befürwortern und von Gegnern bedient worden. Ich möchte nun nicht einzelne Briefe herunterlesen, möchte aber zumindest zwei, drei Argumente der Befürworter und der Gegner hier in die Runde geben. Die Landwirtschaft ist mehrmals zitiert worden. Ich möchte aber darum bitten, dass man das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht allein zum Thema der Landwirtschaftspolitik macht: Vielmehr handelt es sich hier um ein Anliegen der Gesellschaft, die davon betroffen ist, wenn wir bei diesem System bleiben oder aus ihm aussteigen. [PAGE 612]
Ein Argument ist, dass der Vollzug aufwendig und bürokratisch sei. Auf diese Aussage habe ich keine Widerrede gehört; vielmehr ist diese Aussage durch die Kantone bestätigt worden. Wenn hier jetzt noch differenziert wird, wer in den Kantonen die Vernehmlassungsantwort gegeben hat - die Regierung oder die Verwaltung -, müsste ich dem Absender der Vernehmlassung den Vorwurf machen, sich zu wenig gut überlegt zu haben, wem man bei einem solch wichtigen Geschäft die Vernehmlassungsvorlage zustellt. Man kann da unterschiedlicher Meinung sein, doch es wäre hier gut gewesen, wenn man die Stellungnahmen der Regierungen - ausschliesslich der Regierungen! - und nicht diejenige von gewissen Verwaltungseinheiten eingeholt hätte.
Ein Argument ist, dass die Normen und der Import eine sinkende Qualität zur Folge haben. Hier kann man anderer Meinung sein. Sogar diejenigen, die nicht auf das Geschäft eintreten wollen, sagen in ihrer Begründung, dass die Qualitätsstrategie nicht gefährdet sei. Wenn ich aber ihre Ausführungen im Detail lese, dann stelle ich fest, dass sie die Qualitätsstrategie der Schweiz auf Bio- und Alpprodukte beziehen. Es geht hier aber um Massenprodukte, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Die Mehrheit unserer Konsumentinnen und Konsumenten kann nur die Massenprodukte aus der Schweiz kaufen und nicht die, wie ich betonen möchte, exklusiven und sehr guten Bio- und Alpprodukte. Es stimmt also nur bedingt, dass die Qualitätsstrategie nicht gefährdet sei, wenn man sich nur auf zwei exklusive Produktegruppen bezieht.
Ein Argument ist, dass keine Preiswirkung festzustellen sei; das haben wir mehrmals gehört. Erstaunlicherweise bestätigt das gar ein Bundesamt, das wörtlich festhielt, es seien bei seiner Studie keine Preiswirkungen erkannt worden.
Bezüglich der Konsumententäuschung - auch ein Argument - kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich bin der Meinung, dass hier der Bundesrat zumindest ein Signal gesendet hat, er wolle diesem Problem dadurch begegnen, dass in der Schweiz hergestellte Produkte in Zukunft klarer definiert werden sollen. Damit kann man klar zur Kenntnis nehmen, dass sie zwar in der Schweiz produziert werden, aber nicht den Schweizer Standards, sondern den EU-Standards entsprechen. Ich frage aber: Warum hat der Bundesrat vier Jahre gebraucht und diesen Vorstoss abwarten müssen, um zu sagen: "Wir tun jetzt etwas"? Das wäre schon vor zwei Jahren möglich gewesen.
Diejenigen, die nicht eintreten wollen, sprechen insbesondere auch von "schädlichen Signalwirkungen". Ob Signale schädlich sind, darüber kann man sich streiten. Die Frage ist, ob die Tatsache, dass wir diese Ausnahme beschliessen, schädlich wäre. Und daran zweifle ich. Ich zweifle darum, weil die Konsumentinnen und Konsumenten nicht auf diese Produkte eingestiegen sind.
Es gibt auch das Argument - der Kommissionspräsident hat es in seinem Eintretensvotum angeführt -, dass die Handelshemmnisse abgebaut werden müssen. Ich staune eigentlich: Bei den Lebensmitteln, und da geht es auch um die Lebensmittelsicherheit, soll man tolerant sein. Wenn ich ähnliche Diskussionen über die Berufszulassung höre, ist man dann schnell differenzierter. Jetzt frage ich Sie: Was ist wichtiger, die Lebensmittelsicherheit oder die Zulassung von Berufen?
Ich könnte noch vieles zitieren, was zu unterschiedlichen Beurteilungen geführt hat. Für mich bleiben aber für den Entscheid - und ich betone: für den abschliessenden Entscheid - drei Fragen im Zentrum, und ich wäre froh, wenn der Bundesrat seine Positionierung dazu noch bekanntgeben würde:
1. Wie gehen wir künftig vor bei Vorlagen, aufgrund welcher wir mit unseren Nachbarländern, mit der EU besser zusammenarbeiten wollen, für die wir gewisse Risiken eingehen und unserer Bevölkerung Versprechen abgeben, wenn die Bevölkerung in den Abstimmungen an den Versprechen zweifelt? Wir haben hier ein Beispiel dafür, dass wir mehr versprochen haben, als schlussendlich eingetreten ist. Die Einsparungen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht eingetroffen. Wie gedenken Sie, Herr Bundesrat, künftig mit solchen Vorlagen umzugehen? Oder ist diese Vorlage eine Chance für uns, zu zeigen, dass wir auch willens sind, zu korrigieren, wenn die Ziele und Versprechen nicht eingehalten werden können?
2. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, wenn der Nutzen dieser Vorlage künftig nicht verbessert werden kann, eine Überprüfung solcher Übereinkommen mit anderen Ländern selber anzugehen und möglicherweise Korrekturen vorzunehmen?
3. Was die Gleichbehandlung aufgrund dieser Vorlage anbelangt, dass wir in der EU also das gleiche Recht haben wie die EU in der Schweiz: Versucht der Bundesrat diesen Punkt nachzubessern? Denn die Tatsache, dass noch nicht viel erreicht wurde, wird von ihm - ich habe es im ersten Satz meines Votums gesagt - selber bemängelt.