Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-06-17
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Antworten auf meine Interpellation. Zuerst möchte ich betonen, dass der Flughafen auch für unsere Region wichtig ist und wir die Vorteile der Nähe wirtschaftlich, verkehrstechnisch, aber auch persönlich schätzen und anerkennen. Es geht der Region im Osten aber nach wie vor um eine faire Verteilung der Lasten.
Betreffend die Antwort zum Thema "Erhöhung der Ausgangshöhe für den Endanflug" möchte ich anmerken, dass aus triftigen Gründen von den vom Bundesrat angeführten Bestimmungen und Vorgaben abgewichen werden und eine höhere Intercept-Höhe festgelegt werden kann. Ich erachte eine grosse Belastung der Bevölkerung für einen triftigen Grund. Es braucht hier aus meiner Sicht mehr Rücksicht und mehr Verständnis für die betroffene Bevölkerung.
Der Flughafen Frankfurt zum Beispiel geht einen anderen Weg und kann als gutes Beispiel gelten. Es sind dort in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Bundesland Hessen, der Lufthansa, der Flughafenbetreiberin Fraport, dem Forum Flughafen und Region, der Deutschen Flugsicherung und dem Board of Airline Representatives in Germany verschiedene innovative und kreative Massnahmen beschlossen und zum Teil schon implementiert worden. So konnte die Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung dort erheblich reduziert werden. Ich habe mir die Detailunterlagen zu dieser Strategie des Flughafens Frankfurt beschafft und gebe sie, falls gewünscht, gerne an Sie, Frau Bundesrätin, und die Verantwortlichen im Bazl weiter.
Zur fairen Verteilung des Fluglärms, den wir im Kanton Thurgau stets fordern, und zur Antwort des Bundesrates möchte ich Folgendes bemerken: Es ist einfach nicht einzusehen, weshalb die Nutzung des gesamten Flugraums und damit eine ausgeglichene Verteilung des Fluglärms nicht grössere Beachtung findet. Der Thurgau hat stets betont, dass er selbstverständlich bereit ist, auch in Zukunft einen Teil der Lärmbelastung zu tragen. Es kann aber nicht sein, wie Sie schreiben, Frau Bundesrätin, dass eine Konzentration des Lärms über wenig besiedeltem Gebiet anzustreben sei. Hier verweise ich auf das am 25. September 2013 vom Ständerat angenommene Postulat 13.3421 und möchte nachfragen, wann mit dem darin geforderten Bericht zu rechnen ist. Es geht vor allem um eine faire Verteilung der Fluglärmbelastung und um die Berücksichtigung des absolut zentralen und allgemein anerkannten wichtigen Sicherheitsaspekts bei den An- und Abflügen über dem Gebiet östlich des Flughafens.
Zur Fluglärmbelastung: Die Baudirektion des Kantons Zürich hat Ende März die detaillierte Auswertung des Fluglärmmonitorings Hinterthurgau publiziert. Diese Auswertung zeigt, dass die Fluglärmbelastung im südlichen Thurgau weiter zugenommen hat. In der ersten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr wurden insgesamt 1950 Fluglärmereignisse akustisch erfasst. Dies entspricht gegenüber 2013 einer Zunahme von 474 Ereignissen. In der weiteren Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr waren es 1158 Ereignisse. Dies entspricht einer Zunahme von 56 Ereignissen gegenüber dem Vorjahr. Die jahresdurchschnittliche Lärmbelastung in der ersten Nachtstunde betrug 43 Dezibel, in der zweiten Nachtstunde waren es sogar 45 Dezibel. Die Entwicklung in der zweiten Nachtstunde, also von 23 bis 24 Uhr, ist kritisch. Seit 2008 hat sich die Anzahl der Fluglärmereignisse in dieser Stunde von 544 auf 1158 mehr als verdoppelt, und die durchschnittliche Fluglärmbelastung hat von 40 auf 45 Dezibel zugenommen. 67 Prozent der Überflüge erreichten laut Messbericht einen Pegel von über 60 Dezibel, der Pegel des lautesten Flugzeugs lag bei 77 Dezibel.
Während in der ersten Nachtstunde vor allem die Anflüge ins Gewicht fallen, werden in der zweiten Nachtstunde über 90 Prozent aller Lärmbelastungen durch Abflüge verursacht. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau im Rahmen der Vernehmlassung zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich gefordert, dass im Falle einer Entflechtung des Ostkonzepts, mit allen Anflügen über dem Thurgau, die Abflüge zur Entlastung dieser Region weiter nach Süden verlegt werden müssen. Die Ursache für die [PAGE 601] Belastung in der zweiten Nachtstunde sind primär die späten oder verspäteten Langstreckenflieger in Richtung Osten, die tief und gebündelt über unsere Region fliegen.
Erlauben Sie mir, Frau Bundesrätin, Sie bei dieser Gelegenheit auch noch zu fragen, wie Sie die Situation in Sachen Staatsvertrag mit Deutschland heute einschätzen.