Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-06-17
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-17
Wortprotokoll
In der meiner Auffassung nach informativen und ausgewogenen Botschaft des Bundesrates zu dieser Initiative kommt der Begriff "Spekulation" exakt 62-mal vor. Während die Nahrungsmittel, mit welchen nach Auffassung der Initianten spekuliert wird, im Detail aufgelistet sind, wird in der Botschaft nicht erwähnt, was "Spekulation" ist. Der Begriff "Spekulation" ist ja tendenziell negativ besetzt. Es handelt sich gemäss dem Standard-Wirtschaftslexikon Gabler um eine auf Gewinnerzielung aus Preisveränderungen gerichtete Geschäftstätigkeit - mithin um etwas in der Marktwirtschaft völlig Normales.
Einerseits ist Spekulation ein Absicherungsinstrument gegen zukünftige Schwankungen von Preisen; in dieser Form ist sie selbst bei den Initianten unbestritten. Andererseits werden dort, wo Spekulation nicht zur Absicherung dient, Risiken von Kapitalmärkten, Unternehmen und Individuen auf die Spekulanten übertragen, die mit ihrer risikoreichen Tätigkeit entweder Gewinne erzielen oder, wenn sie sich verspekulieren, Verluste einfahren.
Die Initiative wendet sich denn auch nicht gegen die Spekulation als solche, sondern gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen. Es scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein, dass der weitaus grösste Teil der Nahrungsmittel, die wir täglich verzehren, vom Terminhandel nicht erfasst wird. Der Handel erfolgt via Selbstversorgung oder relativ direkt vom Produzenten zum Grossisten, zum Detaillisten, zum Konsumenten.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass Nahrungsmittel einen besonderen Charakter haben und für Menschen und die Menschheit von wohl grösserer Bedeutung sind als Kunststoffe, Edelmetalle, Beton oder andere Güter, mit denen ebenfalls spekuliert wird. Insofern habe ich durchaus Verständnis für das Anliegen der Initianten. Doch stellen sich auch für das Spekulieren mit Nahrungsmitteln die drei Hauptfragen:
1. Muss überhaupt verstärkt reguliert werden? Den Begriff "verstärkt" verwende ich deshalb, weil Warenterminbörsen bereits weitgehend reguliert sind.
2. Ist eine solche Regulierung über eine nationale Gesetzgebung angesichts des globalen Charakters der Spekulation sinnvoll?
3. Wäre eine solche nationale Regulierung überhaupt durchsetzbar?
Zur ersten Frage: Auch ich erinnere mich an die Bilder aus der "Tagesschau", als sich zwischen 2010 und 2012 in einigen arabischen Ländern teils lange Schlangen vor den Lebensmittelgeschäften bildeten, weil die Preise für Weizen und Reis stark gestiegen waren. Da muss man sich aber auch bewusst sein, dass kurzfristige Schwankungen der Nahrungsmittelpreise durchaus ihre Gründe in Dürren, Überschwemmungen oder unterschiedlichen Lagerbeständen haben können. Und da die Nachfrage relativ starr ist, können bereits kleine Veränderungen zu grossen Schwankungen führen. Wichtig ist die Feststellung, dass der langfristige Trend der Nahrungsmittelpreise sowohl in den Industrienationen wie auch in den anderen Ländern seit den historischen Höchstständen in den Nachkriegsjahren stets nach unten zeigt. Ebenfalls wichtig ist, dass die Begriffe "Nahrungsmittel" und "Agrarrohstoffe" viel zu umfassend sind, um ein griffiges Kriterium einer Regulierung zu bilden. Ein Blick in eine beliebige Ausgabe des Börsenteils der "NZZ" genügt, um zu erkennen, dass hier eine Unzahl von gehandelten Gütern betroffen wäre, von welchen bei den meisten nicht zu erkennen ist, weshalb der Handel und die Spekulation mit ihnen beschränkt werden sollten. Wenn es den Initianten um Weizen, Mais und Reis ginge, welche 90 Prozent der Kalorienzufuhr in den Entwicklungsländern ausmachen, dann sollte sich die Initiative auch auf diese drei Grundnahrungsmittel beschränken.
Wie die Botschaft klar ausführt, ist empirisch nicht belegt, dass die sogenannte Spekulation Schuld an den kritisierten Preisanstiegen war. Vielmehr ist unbestritten, dass der internationale Handel kurzfristige Preisschwankungen abfedern kann.
Im Weiteren gibt es selbst bei Preissteigerungen von Nahrungsmitteln in Entwicklungsländern nicht nur Verlierer. Es gibt Verlierer, aber es gibt auch Länder, die gewinnen können, nehmen wir beispielsweise Thailand und Vietnam. Wenn es zu Knappheitssituationen kommt, können solche Länder, die netto mehr exportieren, auch von den höheren Weltmarktpreisen profitieren. Ich will mich nicht mit einem pauschalen "Der Markt wird es schon richten" begnügen. Aber solange und soweit die zur Verfügung stehenden Daten nicht belegen, dass der Spekulation mit zusätzlicher Regulierung begegnet werden muss, bin und bleibe ich ein Verfechter der Marktwirtschaft und sage Nein zu dieser neuen Regulierung.
Zur zweiten Frage: Angesichts des unbestritten globalen Charakters des Handels mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen scheint es mir widersinnig, dies mit einer nationalen Verfassungsbestimmung und einem nationalen Gesetz regeln zu wollen. Der Anteil der Schweiz am Welthandel beträgt gemäss Seco rund 1,5 Prozent. Die Schweizer machen 1 Promille der Weltbevölkerung aus. Wir sind allerdings auf Rang 20 aller Wirtschaftsnationen; der Anteil des schweizerischen BIP am Welt-BIP beträgt 1 Prozent.
Klar, wir nehmen die Schweiz als etwas wichtiger wahr, als sie aufgrund dieser Zahlen tatsächlich ist. Es ist auch klar, dass bei uns einige wichtige Unternehmen der Finanz- und Rohstoffbranche angesiedelt sind, die in diesem weltweit wichtigen Handel eine Rolle spielen. Und doch mutet es schlicht vermessen an, wenn versucht werden soll, mit der nationalen Gesetzgebung eines Kleinstaates den Welthandel zu bändigen. Die Folgen, auf welche der Bundesrat relativ diplomatisch hinweist, wären absehbar. Die erwähnten Unternehmen würden sich der nationalen Regulierung durch einen Umzug ihrer Hauptsitze ins Ausland zwar nicht elegant, aber einfach entziehen. Was die Folgen davon wären, wurde von Kollege Schmid Martin bereits dargelegt.
Zur dritten Frage: Die Grundsätze des schweizerischen Unternehmensstrafrechts würden durch die Initiative, den Initiativtext auf den Kopf gestellt. Man stelle sich den Staatsanwalt in Sarnen vor, der aufgrund einer Anzeige einer NGO beurteilen müsste, ob ein hochkomplexes Finanzderivat, welches die Personalversicherungskasse Obwalden in ihrem Portefeuille hat, nun Absicherungs- oder Spekulationscharakter hat. Man stelle sich weiter vor, dass dieser Staatsanwalt gegen die Pensionskasse eine Busse ausfällen müsste. Schon hier zeigt sich, dass die Initianten für ihr Anliegen in einen Aktionismus verfallen sind, der zu völlig verqueren Situationen führen kann.
Absurd mutet es an, wie weit der Adressatenkreis des Verfassungsartikels und damit der Ausführungsgesetzgebung gefasst ist. Einerseits wird das klassische Feindbild der Jungsozialisten, nämlich der Rohstoff- und Agrarhandel, nicht erwähnt. Dafür sind andererseits nebst Banken, Effektenhändlern, Vermögensverwaltern und Versicherungen auch die Einrichtungen der Sozialversicherungen genannt. Bekanntlich haben wir in der Schweiz zehn Sozialversicherungen. Im BVG gibt es rund 2000 Vorsorgeeinrichtungen, in der AHV rund 78 Ausgleichskassen und viele Krankenversicherungen und Einrichtungen des UVG. Alle diese genannten Institutionen befinden sich bekanntlich heute - und wohl noch einige Zeit - in einem dramatischen Anlagenotstand, welcher durch die Negativzinsen der Schweizerischen [PAGE 607] Nationalbank noch verschärft wird. Wenn nun diese Einrichtungen selbst prüfen müssten, welche ihrer alternativen Anlagen die Kriterien des Initiativtextes erfüllen - dies im Übrigen unter Androhung von Strafe -, wird erneut erkennbar, wie problematisch die Vorlage ist.
Somit ist für mich klar, dass die Initiative erstens überflüssig, zweitens auf der falschen Ebene angesiedelt und drittens undurchführbar ist. Ich unterstütze daher den bundesrätlichen Antrag, sie ohne Gegenvorschlag irgendwelcher Art dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, und bitte Sie, das auch zu tun.