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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-08

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Dieses Geschäft, diese Standesinitiative des Kantons Thurgau betreffend das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Heilmittelgesetz, das wir soeben im Differenzbereinigungsverfahren beraten haben.

Die SGK Ihres Rates empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich möchte das ganz kurz erläutern und versuchen, dazu beizutragen, dass wir wieder etwas Zeit in Bezug auf die Marschtabelle gewinnen.

Im Jahr 2010 - ganz präzis am 3. März 2010 - hat der Kanton Thurgau diese Standesinitiative eingereicht und den Bund aufgefordert, die Abgabeberechtigung der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte für Arzneimittel, also die sogenannte Selbstdispensation, beizubehalten und auf die entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte, wie sie im Revisionsentwurf vom Oktober 2009 vorgesehen waren, zu verzichten. Die SGK Ihres Rates hat noch in der letzten Amtsdauer, nämlich im März 2011, eine Vertretung des Kantons Thurgau angehört. Es ging den Thurgauern sicher zu Recht darum, dass gemäss geltendem Recht die Regelungskompetenz für die Selbstdispensation bei den Kantonen liege. Sie wollten die Änderung von Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b des Heilmittelgesetzes verhindern. Denn der Bundesrat wollte damals gemäss seiner Vernehmlassungsvorlage die Abgabekompetenzen landesweit vereinheitlichen.

Die Kommission hat dann im März 2011 mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Vorprüfung der Standesinitiative ausgesetzt, damit diese eben zusammen mit dem Heilmittelgesetz beraten werden konnte. Der Bundesrat hat im November 2012 die Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes ans Parlament überwiesen. Anders als in der Vernehmlassungsvorlage noch vorgesehen hat er die Wünsche der Mehrheit der Kantone berücksichtigt und auf eine Vereinheitlichung oder auf die Abschaffung der Selbstdispensation verzichtet.

Nachdem die Beratungen des Heilmittelgesetzes in beiden Räten aufgenommen wurden, hat die Kommission die Beratung dieser Standesinitiative nochmals ausgesetzt. Nun sind wir im Differenzbereinigungsverfahren des Heilmittelgesetzes. Es hat sich gezeigt, dass beide Räte wie schon der Bundesrat in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b des Heilmittelgesetzes an der Möglichkeit der Selbstdispensation festhalten wollen. Damit ist das Anliegen des Kantons Thurgau im Kern erfüllt, und der Standesinitiative kann somit keine Folge gegeben werden.