Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-08
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass in Artikel 20 die schwierigste Frage geregelt wird, nämlich die Frage der Unfallrenten im Alter. Das ist die Frage, die nun stark abweichend vom Vorschlag von 2008 geregelt wird. Die sehr differenzierte Regelung, die gefunden worden ist, unterscheidet zwischen jungen und älteren Versicherten, die ihr Vorsorgeguthaben bereits geäufnet haben. Der Vorschlag, der Ihnen vorgelegt wird, beinhaltet auch eine Differenzierung zwischen Invaliditätsgraden über 40 Prozent und solchen darunter, weil es unter 40 Prozent keine IV-Renten und auch keine BVG-Renten gibt. Es ist also unter allen Titeln eine ausgefeilte, vertiefte und erprobte Regelung, die für die nächsten Jahrzehnte halten sollte, indem sie einerseits keine Überentschädigung erlaubt, andererseits aber doch dafür sorgt, dass jemand, der verunfallte, im Rentenalter keine finanziellen Nachteile erleiden sollte.