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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-08

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, als Kommissionsmitglied meine Beweggründe darzulegen, warum ich meine Meinung geändert habe. Es scheint, dass in diesem Saal nicht alle dem zugehört haben, was Herr Eberle vorhin ausgeführt hat. Ich habe damals in der Kommission gesagt, dass es nicht sein kann, dass ein Medikament bei einem Apotheker nur dann abgegeben werden darf, wenn man das Rezept vorlegt, und dass es beim Versandhandel abgegeben wird, bevor ein Rezept vorgelegen hat. Das kann es nicht sein! Darum habe ich mich damals der Mehrheit angeschlossen.

Herr Eberle hat aber in seiner Ausführung jetzt ganz klar und deutlich bekanntgegeben, dass beim Versandhandel "Zur Rose" im Kanton Thurgau ein Medikament, das rezeptpflichtig ist, nur dann abgegeben und versandt wird, wenn vorgängig das Rezept bei der Versandapotheke vorhanden ist. Es ist ein wesentlicher Unterschied zwischen der Ausgangslage, die wir in der Kommission hatten, und der, die Kollege Eberle jetzt aufgrund weiterer Nachforschungen dargelegt hat. Darum deckt sich das jetzt mit meiner vorherigen Haltung: Die Versandapotheke wird das Medikament, das rezeptpflichtig ist, nur dann versenden, wenn vorgängig das Rezept bei ihr vorhanden ist. Damit haben wir die gleiche Situation wie bei den Apotheken: Das Rezept kommt auch nicht vom Heiligen Geist, sondern wird meistens von den Ärzten oder Physiotherapeuten ausgestellt.

Insofern haben wir jetzt eine Gleichschaltung zwischen dem Versandhandel und den Apotheken ganz allgemein. Dort, wo es OTC-Medikamente sind, also Medikamente, die gar kein Rezept erfordern, scheint es mir eigentlich logisch zu sein, dass man das Medikament, z. B. die Bepanthen-Salbe, ohne ein entsprechendes Rezept abgibt. Dann frage ich mich, warum jetzt für den Versandhandel trotzdem noch ein Rezept verlangt wird für ein Medikament, das nicht rezeptpflichtig ist; das scheint mir ein bisschen inkonsequent. Das ist aber für mich ein Nebenschauplatz. Wichtig ist für mich, dass ein Medikament, das rezeptpflichtig ist, nur versandt wird, nachdem das Rezept bei der Versandapotheke eingetroffen ist. Dann haben wir, glaube ich, eine Gleichschaltung zwischen den Apotheken und dem Versandhandel.

Darum werde ich heute die Minderheit unterstützen.