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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-08

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Die Antwort des Bundesrates war zu erwarten. Die Absicht, alle Änderungen in einem Schritt umzusetzen, hat etwas für sich. Doppelspurigkeiten will auch ich nicht. Wichtig ist einfach, deswegen wollte ich noch kurz das Wort ergreifen, dass es keine weiteren Verzögerungen gibt und die notwendigen Arbeiten zügig an die Hand genommen werden. Die Harmonisierung von genehmigungs- und meldepflichtigen Änderungen von Arzneimitteln will der Bundesrat gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes und der revidierten Heilmittelverordnungen an die Hand nehmen. Gemäss Antwort des Bundesrates ist dies erst im Jahre 2017 der Fall. Ich befürchte aber ein Hinauszögern, wenn die EU die Richtlinie nicht rechtzeitig revidiert und in Kraft setzt. Das scheint mir ein doch recht langer Zeithorizont zu sein, nachdem das in der Interpellation aufgebrachte Anliegen auch vom Bundesrat als unbestritten bezeichnet worden ist. Eine Harmonisierung der Heilmittelverordnungen mit dem EU-Recht bringt nämlich mehrere Vorteile: Bürokratieabbau, raschere Entscheide, Verhindern von Lieferunterbrüchen und Versorgungsengpässen. Diese Effizienzgewinne können auch einen Beitrag leisten, währungsbedingte Nachteile auszugleichen. Ich bin also mit der beabsichtigten Harmonisierung einverstanden. Das Problem EU und damit allenfalls einer weiteren Verzögerung bleibt allerdings bestehen.

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