Stöckli Hans · Ständerat · 2015-09-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Wir haben heute die Möglichkeit, einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Innovationsförderung zu definieren, es geht um ein Generationenprojekt der Innovationsförderung in der Schweiz. Es ist wichtig, dass wir den Schlüssel zum Erfolg, den wir in der Schweiz haben, weiterhin gut einsetzen, aber von nichts kommt nichts. Die Aktivitäten vonseiten des Bundes haben bereits sehr viele wichtige Projekte ausgelöst.
Ich muss noch meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich war vor zehn Jahren Mitinitiant des Projektes in Biel, und ich bin natürlich sehr froh, Frau Präsidentin der WBK, dass in der Zwischenzeit auch der Netzwerkstandort Biel vom Bundesrat anerkannt wurde. Ich kann Ihnen nur kurz berichten, dass es sich gelohnt hat, dass wir mit der Arbeit begonnen haben, bevor die Gesetzgebung unter Dach und Fach war. Wir haben bereits dreissig Mitarbeiter in diesem Innovationspark, der nicht nur international auf Grosskonzerne und universitäre Bereiche ausgerichtet ist, sondern auch international auf KMU- und Fachhochschulkoordination. Dieser Netzwerkstandort hat bereits mehrere Forschungsprojekte ausgelöst, und die entsprechende Ansiedlung auch von internationalen Unternehmungen hat bereits stattgefunden.
Nur kommt jetzt das Problem: Es sind Investitionen nötig, damit ein solcher Innovationspark erfolgreich geführt werden kann. Es braucht Forschungsinfrastruktur, Messgeräte, Laborräume, es braucht Additive-Manufacturing-Umgebungen. Und es braucht - das ist das Wichtigste - Leerstände, also Räume, die schnell benutzt werden können, Räume, die man nicht vermietet, damit sich dort im richtigen Zeitpunkt Unternehmungen ansiedeln können. Diese Leerstände sind Investitionen, und diese Investitionen bezahlt zum Teil die Privatwirtschaft, aber, weil es eben eine Service-public-Aufgabe ist, auch die öffentliche Hand.
Dementsprechend ist es sicher richtig, wenn man bei Artikel 1 Absatz 4 der Minderheit und dem Beschluss des Nationalrates folgt, damit die Möglichkeit besteht, zusätzliche Ressourcen aus der Nutzung des Geländes zur Verfügung zu stellen, um zusammen mit den Kantonen, zusammen mit den Kommunen und den Privaten die nötigen Investitionen in diesen Bereich tätigen zu können. Sollte aus dem Finanzhaushaltgesetz heraus die Lösung des Nationalrates nicht kompatibel sein, müsste man versuchen, mit einer Lösung im Bundesbeschluss 2 zum Baurecht einen Geldfluss in diese Stiftung zu ermöglichen.
Damit werden diese Gelder, die auch für die Forschung und Entwicklung eingesetzt werden können, diesen Zwecken dienen können. Damit ermöglicht man es, dass zusätzliche, neue Drittmittel generiert werden, denn von nichts kommt nichts; das ist auch im Bereich der Innovationspärke der Fall.
Ich bitte Sie, hier dem Minderheitsantrag Seydoux zuzustimmen.