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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-09

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich will festhalten, dass die Kommissionsmehrheit nicht die Kulturgütererhaltung per se infrage stellt, überhaupt nicht. Es ist auch so, dass wir bei Artikel 4 betreffend Tätigkeitsbereiche entschieden haben, dass der Zivildienst seine Ziele unter anderem im Umwelt- und Naturschutz, in der Landschaftspflege und im Wald umsetzen soll. Da fehlt die Kulturgütererhaltung, das ist klar.

Es geht nun bei Artikel 47 alleine und nur um die Finanzhilfe. Wenn der Staat die Kulturgütererhaltung fördern will - ich spreche insbesondere von den Kantonen -, dann, so die Meinung der Mehrheit, soll er das direkt tun und nicht, indem er den Zivildienst verpflichtet, Finanzhilfe zu leisten. Die Diskussion erinnert mich ein wenig an diejenige über die Kulturbotschaft, wo wir im entsprechenden Bundesbeschluss auch Anträge vonseiten der Kantone hatten, die forderten, diesen Bereich zulasten des Bundes auszuweiten. Dies hier ist und bleibt in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone. Wenn diese nun gegenüber einigen Mitgliedern unserer Kommission aktiv geworden sind - ich persönlich habe kein solches Schreiben erhalten -, ist darauf aufmerksam zu machen, dass es in erster Linie in ihrer eigenen Zuständigkeit ist, hier die nötige Unterstützung zu bieten.

Machen Sie sich nichts vor: Es geht im ganzen Bereich der Finanzhilfen, die ausnahmsweise für Projekte zur Verfügung gestellt werden können, um 3,6 Millionen Franken. Wenn Sie jetzt die Minderheit unterstützen, können Sie nicht davon ausgehen, dass da sehr viel Geld für die Kulturgütererhaltung zur Verfügung gestellt würde, denn oberstes Prinzip - ich wiederhole mich - ist und bleibt die Kostenneutralität. Es wird also nicht mehr Geld geben. Der entscheidende Punkt für die Kommissionsmehrheit ist auch, dass ein nachgewiesener Bedarf im Bereich der Kulturgütererhaltung bis zum heutigen Tag gefehlt hat.