Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-10
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-10
Wortprotokoll
Auch ich lehne die Motion Föhn ab. Sie verlangt, dass mittels Notrecht die Anwendung des Asylgesetzes für mindestens ein Jahr teilweise ausser Kraft zu setzen ist und dass während dieser Zeit keine Asylverfahren mehr durchgeführt werden dürfen, d. h., es dürfen keine Gesuche mehr geprüft werden, und es darf auch niemand mehr als Flüchtling anerkannt werden.
Die erste Frage, die sich mir einmal ganz nüchtern betrachtet stellt, ist die Frage: Welche Wirkung hat so etwas? Funktioniert das überhaupt? Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich in diesem Bereich eine gewisse Erfahrung habe. Wenn Sie jetzt sagen, dass wir das Asylrecht mittels Notrecht ausser Kraft setzen und einfach gar keine Gesuche mehr prüfen, dann hat das nicht die Wirkung, dass die Leute, die die Gesuche stellen, einfach weg sind. Sie werden immer noch kommen, sie werden auch versuchen, in die Schweiz einzureisen, illegal oder auch legal.
Wenn diese Leute kommen und Sie keine Gesuche mehr prüfen, dann führt das zu riesigen Pendenzenbergen. Schauen Sie z. B. nach Deutschland: Dort geht es nur schon zwei Monate, bis die Personen registriert werden. Das hat eine Sogwirkung. Das ist vor allem für jene interessant, die nicht schutzbedürftig sind, weil sie nicht einmal registriert werden. Bis das Verfahren läuft, können sie eine ganze Weile in Deutschland bleiben.
Wenn Sie keine Gesuche mehr prüfen, können Sie auch keine Rücküberstellungen gemäss Dublin-Abkommen machen; das sind zwei- bis dreitausend Personen pro Jahr. Die Schweiz hält sich ja noch ans Dublin-Abkommen. Das heisst, die Personen, die bei uns ein Zweitgesuch stellen, werden rücküberstellt.
Es stellt sich auch die Frage der lückenlosen Grenzkontrolle. Hier muss man fairerweise sagen, dass eine falsche Vorstellung herrscht: Das hat es nie gegeben, das hat es auch vor Schengen nie gegeben. Selbst zu Zeiten des Eisernen Vorhanges war es möglich, wenn auch teilweise unter Einsatz des Lebens, aus dem Ostblock auszureisen. Wenn Sie jetzt nach Ungarn schauen, sehen Sie, dass die Leute trotz dieses Grenzzauns durchgekommen sind. Die Ungarn haben kapituliert und die Durchreise erlaubt.
Sie haben gesagt, Herr Föhn, diejenigen, die Schutz brauchen, die echte Flüchtlinge sind, sollen auch in der Schweiz bleiben dürfen. Wie wissen Sie das, wenn Sie die Gesuche nicht prüfen? Wenn Sie ein Verfahren nicht durchführen, wissen Sie nicht, wer tatsächlich einen berechtigten Anspruch auf Schutz hat und wer eben ein Wirtschaftsflüchtling ist, wie Sie das sagen.
Ein weiterer Punkt - und da stimme ich Ihnen zu, Herr Föhn - ist, dass Kritik erlaubt sein muss. Auch ich höre zu, auch ich spreche mit der Bevölkerung. Es ist ja auch Wahlkampf, und es gibt viele Veranstaltungen, und das Migrationsthema beschäftigt die Menschen in diesem Land. Wenn man dort zuhört, hört man auch die Kritik. Die Zahl der vorläufig aufgenommenen Personen ist sehr hoch. Man muss auch davon ausgehen, dass diese Leute permanent in der Schweiz bleiben.
Wenig Verständnis hört man auch betreffend die Eritreer, einfach weil es hier auch widersprüchliche Berichte gibt, weil es vor allem junge Männer sind, die Schutz suchen, weil es auch andere Diktaturen gibt, nicht nur Eritrea, sondern auch andere Länder, die Unrechtsregimes sind. Hier hört man von den Bürgerinnen und Bürgern oft, dass man eigentlich erwartet, dass hier vielleicht einmal eine neue Praxis eingeführt wird.
Hingegen höre ich viel Verständnis insbesondere für die syrischen Flüchtlinge. Die kommen aus einem Bürgerkriegsgebiet. Hier hört man viel auch Äusserungen der Solidarität. Es sind auch Frauen, es sind Kinder. Wir sehen ja auch die Bilder jeden Tag im Fernsehen und auch in der Presse. Hier müsste eigentlich der Status der Schutzbedürftigkeit gelten, wie das damals während des Jugoslawien-Krieges der Fall war. Das heisst aber auch - und das muss man den Menschen auch sagen in diesem Land -, dass man diesen syrischen Flüchtlingen vorübergehend zwar Schutz gibt, dass diese aber auch, wenn die Gefahr einmal gebannt ist, wieder zurückreisen müssen.
Was man auch hört - und da teile ich Ihre Einschätzung, Herr Föhn -, ist das Versagen der Europäischen Union, ja der internationalen Gemeinschaft, wenn man sieht, dass man diese Kriegsgebiete einfach ihrem Schicksal überlässt. In Syrien spricht man jetzt davon, dass die Russen eingreifen. Das würde wahrscheinlich die Gewalt noch einmal verstärken und zu noch mehr Flüchtlingsströmen führen. Eigentlich müsste man versuchen, internationale Schutzzonen einzurichten.
Und was man als Kritik auch hört, ist, dass der Flüchtlingsbegriff aufgeweicht wird und nicht mehr im Kern der Genfer Konvention entspricht.
Doch die Frage ist jetzt: Wie antworten wir in dieser Situation, auch als Schweiz, auf diese Fragen? Ich bin der Meinung: Die Antwort muss in rechtsstaatlichen Verfahren liegen. Wir, das Parlament und teilweise auch das Volk, haben ein Asylgesetz beschlossen, und dieses Asylgesetz ist anzuwenden. Dieses Asylgesetz garantiert rechtsstaatliche Verfahren, und wir wollen diese Verfahren ja auch beschleunigen. Das ist in beiden Räten jetzt beschlossen worden.
Was in der Schweiz auch gilt, ist: Wer Schutz braucht, wer an Leib und Leben verfolgt ist, soll diesen Schutz gemäss unserer humanitären Tradition bekommen - und wer ihn nicht braucht, soll weggewiesen werden. Aber das ist nicht das Konzept, das Sie verfolgen, Herr Föhn, deshalb lehne ich Ihre Motion ab.