Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14
Wortprotokoll
In den Artikeln 39 und 40 geht es um den Aufschub und den Vorbezug der Renten. Die Kommission ist sich einig und folgt den Anträgen des Bundesrates zum Rentenvorbezug und zum Rentenaufschub. Nicht zur Diskussion steht im jetzigen Zeitpunkt die Frage eines erleichterten Rentenvorbezugs für Personen mit langer Beitragsdauer und tieferen Einkommen. Das wird später zur Diskussion stehen.
Ich äussere mich nur ganz kurz zum Rentenvorbezug: Ich rufe in Erinnerung, dass Männer und Frauen die Rente heute zwei Jahre vorbeziehen können. Es können nur ganze Jahre vorbezogen werden. Der Rentenvorbezug führt, wie Sie wissen, zu einer versicherungstechnischen Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Während des Rentenvorbezugs sind Beiträge geschuldet. Der Vorschlag des Bundesrates sieht nun die Möglichkeit vor, in der AHV die Renten ab dem 62. Altersjahr vorzubeziehen. Es wird also ein drittes Vorbezugsjahr eingeführt. Auf die Beitragserhebung während der Vorbezugsdauer wird verzichtet. Die fehlenden Beitragsjahre werden dann aber in der Rentenberechnung berücksichtigt. Eingeführt wird auch ein Teilrentenvorbezug. Mit diesem Teilrentenvorbezug wird künftig eine Art gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglicht. Eine versicherungstechnisch berechnete Kürzung der vorbezogenen Rente greift hier Platz. Dank der verlängerten Lebenserwartung haben die Versicherten auch länger Zeit, die vorbezogenen Renten zurückzubezahlen. Aus diesem Grunde können auch die Kürzungssätze reduziert werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich mit der Einführung dieses dritten Vorbezugsjahres auf Mehrausgaben in der Höhe von 90 Millionen bzw. auf einen Beitragsausfall von 60 Millionen Franken. Ein Vergleich der Kürzungssätze zeigt Folgendes: Heute ist ein Vorbezug von drei Jahren nicht möglich, inskünftig läge die entsprechende Kürzung bei 17,4 Prozent. Bei zwei Jahren haben wir heute eine Kürzung von 13,6 Prozent, neu wären es 12,1 Prozent; bei einem Jahr sind es heute 6,8 Prozent, neu wären es 6,3 Prozent.
Ihre Kommission schlägt vor, hier die Anträge des Bundesrates zu übernehmen und mit der Flexibilisierung des Rentenalters einem weitverbreiteten Bedürfnis Rechnung zu tragen.
Ich äussere mich noch ganz kurz zum Rentenaufschub: Die Rente kann heute für maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Der Rentenaufschub ergibt einen Aufschubzuschlag, der nach der Dauer des Rentenaufschubs abgestuft wird. Der Bundesrat schlägt einen Rentenaufschub bis zum 70. Altersjahr vor. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung der Möglichkeit eines teilweisen Rentenaufschubs. Damit kann der Teilvorbezug mit dem Teilaufschub kombiniert werden. Es wird somit möglich werden, die Erwerbstätigkeit zu reduzieren und einen Teil der Altersrente vorzubeziehen und nach dem 65. Altersjahr mit einem reduzierten Pensum weiterzuarbeiten und den Bezug des verbleibenden Teils der Altersrente aufzuschieben. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich gemäss den Unterlagen auf 10 Millionen Franken.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen, die einem Bedürfnis entsprechen; das sind meine Ausführungen zu diesem an sich unbestrittenen Teil. [PAGE 815]